• 02.05.2012, 08:18:15
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Wiener Linien benachteiligen BHS-Maturanten

Wer im Herbst geboren ist, wird zur Kasse gebeten!

Wien (OTS) - Die derzeitige Freifahrtsregel gilt für alle Schüler
einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit
Öffentlichkeitsrecht bis zum Ferienende nach jenem Schuljahr, in dem
sie das 19. Lebensjahr vollendet haben.

Berufsbildende Höhere Schulen (HAK, HTL, BKIP, etc.) dauern in der
Regel 5 Jahre. Die Matura kann an einer BHS demnach nicht vor dem 19.
Lebensjahr gemacht werden.

Hat nun eine/ein Jugendlicher das "Pech" im Herbst geboren zu sein
und ist deshalb ein Jahr später eingetreten, vollendet sie/er das 19.
Lebensjahr in der vorletzten Klasse.
Dass es Schüler gibt, die, aus welchen Gründen immer, ein Jahr
wiederholen müssen, ist ebenfalls eine unbestrittene Tatsache.

Die jüngste Tarifreform hat diese Benachteiligung wieder nicht
abgestellt.

"Spätgeborene, bzw. deren Eltern, werden ungerechtfertigter Weise
zur Kasse gebeten." So der Obmann des Landesverbandes Katholischer
Elternvereine Wiens.

Hafner fordert die Wiener Linien auf, diese Ungleichbehandlung
schnellst möglich zu beseitigen.
"Maturanten, unabhängig vom Schultyp, müssen gleiche Rechte haben und
gleich behandelt werden" so Hafner weiter, daher müsse die Freifahrt
für ALLE Maturanten bis zum Ende der gesetzlichen Sommerferien
gelten.

Rückfragehinweis:
Landesverband Katholischer Elternvereine Wiens
Hr. Mag. Christian Hafner
Tel.: +43 0664 89 03 953
Email: [email protected]
Homepage: www.lv-wien.at

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