• 27.04.2012, 13:49:14
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Dringliche Anfrage der FPÖ-Wien zum Otto-Wagner-Spital

Steinhof muss gerettet werden

Wien (OTS) - Ursprünglich sollte auf dem östlichen Teil des
Otto-Wagner-Spitalsareals ein Rehab-Zentrum mit öffentlich
zugänglichem Wellnessbereich und rund 600 Wohnungen (495 neu
errichtet, 100 weitere in denkmalgeschützten Pavillons) entstehen.
Die Zu- und Abfahrt hätte ausschließlich über Ottakring erfolgen
sollen. Eine fragwürdige Nachnutzung war für die pathologische
Abteilung des Spitals vorgesehen, die in einen Kindergarten umgebaut
werden sollte, machen Wiens FPÖ-Planungssprecher LAbg. Toni Mahdalik
und LAbg. Armin Blind aufmerksam.

Die im Eigentum der Stadt Wien befindliche und SPÖ-nahe Gemeinnützige
Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft (GESIBA) wurde beauftragt, ein
monströses Bauprojekt in Bestlage zu realisieren. Angeblich hat die
GESIBA für vergleichsweise 8,9 Millionen Euro rund 26.000
Quadratmeter Fläche erhalten und sich ein Vorkaufsrecht für weitere
36.000 m2 Fläche gesichert. Das würde einen für diese Lage
okkasionsverdächtigen m2-Preis von 350 Euro bedeuten.

Die Stadt Wien hätte es in der Hand, das einzigartige
Jugendstil-Ensemble des Otto-Wagner-Spitals für die Liste zur
Erhebung zum UNESCO-Weltkulturerbe zu nominieren. Das hat nicht nur
eine Petition im Nationalrat sondern auch eine Stellungnahme des
Bundesdenkmalamtes ergeben. ICOMOS Austria hat dieses
Jugendstilensemble schon einmal geprüft und für würdig empfunden.

Die Empfehlung des von der UNESCO beauftragten Experten-Gremiums
ICOMOS, die Jugendstil-Oase für den Welterbe-Status einzureichen,
wurde unter SP-Stadtrat Schicker nicht weiter verfolgt. So hat auch
die Star-Architektin Maria Auböck das Otto-Wagner-Spital als "ein für
Österreich einzigartiges Ensemble und Gesamtobjekt" bezeichnet.
Bauprojekte, wie sie derzeit vor Ort geplant sind, würden dieses
Gesamtkunstwerk irreparabel beschädigen.

Zudem wurden die Anrainer seit Jahren nicht ausreichend über das
Projekt und die Folgen informiert. Erst nach der Initiierung einer
Bürgerversammlung durch die FPÖ vor dem Sommer 2011 ruderte die SPÖ
zurück, was aber lediglich zu Begehungen und tendenziösen
Informationsveranstaltungen führte. Mehrere Anträge der FPÖ im Wiener
Gemeinderat mit dem Ziel eines sofortigen Baustopps wurden von der
rot-grünen Mehrheit abgelehnt. Schließlich wurde der Druck der
Öffentlichkeit auf die Stadtverantwortlichen so groß, dass
Bürgermeister Häupl gezwungen war, das Projekt in seiner bisherigen
Form vorübergehend zu stoppen und es zu hinterfragen.

Die nach wie vor drohende Zerstörung des Jugendstilensembles
mobilisiert bis heute die Anrainer und hat die Gründung einer
Bürgerinitiative gezeitigt, der sich wienweit tausende Menschen
angeschlossen haben. 42.500 Personen haben bislang für die Rettung
des OWS vor den Abrissbirnen ausschließlich gewinnorientierter
Wohnbauträger unterschrieben. Das sollte für die rot-grüne
Stadtregierung Auftrag genug sein, nach der - zumindest versprochenen
- Bürgerbeteiligung auch eine verpflichtende und verbindliche
Bürgerbefragung zu neuen Nutzungsideen für das Steinhof-Areal
durchzuführen. Es ist nach den bisherigen Erfahrungen mit der
rot-grünen "Bürgerbeteiligung" zu befürchten, dass die angekündigten
Informationsveranstaltungen wieder nur der Beruhigung dienen.

Die Bürgerinitiative (BI) Steinhof steht im derzeit stattfindenden
Pre-Mediationsverfahren bis auf einen natürlich nicht von der Stadt
Wien beigestellten und finanzierten Anwalt alleine da. Die Liste der
Teilnehmer an den "Vorgesprächen" beinhaltet neben den engagierten
Bürgern nur deklarierte Befürworter des monströsen Projektes wie KAV,
GESIBA und VAMED sowie Vertreter der Wiener Stadtregierung, des
Stadtplanungsbüros und Magistrats.

Die Vorgespräche "SPÖ-Wien" am 12. März oder "Bezirksvorstehungen
Wien 14 & Wien 16" am 6. März machen klar, dass kritische Positionen
unerwünscht sind und die BI wohl als demokratiepolitisches
Feigenblatt missbraucht werden soll. Die
FPÖ-Bezirksvorsteher-Stellvertreter von Penzing und Ottakring, die
natürlich Teil der Bezirksvorstehung sind, wurden nämlich nicht
eingeladen.

Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den
Mitunterzeichnern gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
der Stadt Wien nachfolgende

D R I N G L I C H E A N F R A G E

1.Wie viel m2 Grund hat die GESIBA von der Stadt Wien bisher gekauft?

2.Bei einer Änderung eines Flächenwidmungsplanes in einem Stück,
infolge dessen die Errichtung von 3.000 Wohnungen möglich wird, muss
zwingend eine UVP-Prüfung durchgeführt werden (3000 mal ca. 75
m2/Wohnung = 225.000 m2 Wohnnutzfläche; laut UVP-Gesetz muss eine UVP
- Prüfung ab einer geschlossenen Wohnnutzfläche von 100.000 m2
stattfinden).Warum wurde bei der Änderung des Flächenwidmungsplans
des OWS-Areals keine UVP-Prüfung durchgeführt?

3.Wird die Stadt Wien nun das Jugendstil-Ensemble für den
Welterbe-Status einzureichen?

4.Wenn nein, warum nicht?

5.Der Verpflichtung, in Projekten, wie der Verbauung eines Geländes
wie des Otto Wagner Spitals mit all seinen Folgen für die
Bevölkerung, den Verkehr und die Umwelt, eine SUP (strategische
Umweltprüfung) im Vorfeld durchzuführen, wurde mit einem Trick nicht
entsprochen. Die EU Richtlinie 2001/42/EG über die Umweltauswirkungen
bestimmter Pläne und Programme hätten die Mitgliedsstaaten spätestens
bis zum 21.Juli 2004 in einzelstaatliches Recht umsetzen müssen,
wobei Österreich säumig war. Es erfolgte daher im Juli 2005 eine
letzte schriftliche Mahnung seitens der EU Kommission, bei
Nichtumsetzung hätte ein Vertragsverletzungs-verfahren gedroht. Der
Wiener Landtag beschloss daher in der Sitzung vom 15.Dezember 2005
eine diesbezügliche Änderung der Wiener Bauordnung(Berichterstatter:
Faymann), fügte aber in der Kundmachung vom 14.Februar 2006 (LGBl
10/2006) eine sog. "Legisvakanzklausel" von sechs Monaten ein. Daher
trat die Änderung erst am 14.August 2006 in Kraft. Just in diesem
Zeitraum fand die öffentliche Auflage für die Umwidmung der
Steinhofgründe statt. Der Verpflichtung, eine SUP in diesem heiklen
Fall, dem EU Recht entsprechend, durchzuführen, kam man dadurch nicht
nach. Die Verpflichtung zur Einbindung der Bevölkerung und der
Umweltbehörden wurde so "elegant" umgangen. Werden Sie nun, da das
Projekt ruht und dieser juristische Schachzug bekannt ist, die
vorgesehene strategische Umweltprüfung für dieses Gebiet veranlassen?

6.Nach den letzten Stellungnahmen von GESIBA und Denkmalschutz (Dahm)
sieht es so aus, als wolle man die Kernzone nur auf die Mittelachse
(Direktion, Theater, Kirche) und die symmetrisch angelegten Pavillons
beschränken. Die Grünräume zwischen Pathologie (Pavillon K) im Osten
und der "Kernzone" wie auch der Räume im Westen wurden aber von Otto
Wagner als Abgrenzung baulich angeordnet und gehören damit zum
Jugendstilensemble. Wie weit erstreckt sich die Kernzone tatsächlich?

7.Der Bauplatz A5-A6 ist der Grund auf dem die VAMED das sogenannte
Rehabzentrum baut. Wie kommt die Immoconsult zu dem Grund, für den
die GESIBA das Vorkaufsrecht hat?

8.Die VAMED hat mit der Immoconsult einen Totalunternehmervertrag zur
Errichtung eines orthopädischen Rehabilitationszentrums beim Otto
Wagner Spital abgeschlossen. Laut Firmenbuch ist die Immoconsult in
Liquidation! Welche Auswirkungen hat dieser Umstand auf die
Errichtung des Reha-Zentrums und auf das Grundstück?

9.Nach dem Masterplan von Rosinak & Partner sollen unter dem
Rehab-Zentrum (Bauplatz A5/A6) 120 Stellplätze geschaffen werden.
Davon sind 70 Stellplätze für die Bauplätze A3/A4 (denkmalgeschützte
Pavillons) vorgesehen.
Bedeutet das, dass auf alle Fälle Wohneinheiten in die
denkmalgeschützten Pavillons kommen?
10.Mit welchem Mediationsziel haben die Mediatoren den Vertrag für
die Vor-Mediation angenommen?

11.Werden Sie veranlassen, dass der Bürgerinitiative Steinhof
folgende Unterlagen zukommen, damit ein Informationsgleichstand aller
am Mediationsverfahren beteiligten Personen und Organisationen
gegeben ist:

A) Erläuterungsbericht und Erstellungsakt der MA 21A zur
Flächenwidmungsänderung 2006
B) Stellungnahmen und Auflagen des Bundesdenkmalamtes seit 2006
C) Offenlegung der seit 2006 abgeschlossenen Liegenschaftsverträge:
Kaufverträge, Vorkaufsrechte und Nebenabsprachen
D) Verträge mit der VAMED (bzw. der vor- oder nebengeschobenen
Unternehmen) über Bau und Nutzung des geplanten Rehab-Zentrums
E) Verträge zwischen Gemeinde Wien und KAV über die Nutzung und
Veräußerung der zur Verwaltung übertragenen Liegenschaften
F)Bekanntgabe der bestehenden Pläne zur Neuorganisation des OWS und
zu den erwogenen Absiedelungen samt den dazugehörigen
Wirtschaftlichkeits- und Kostendaten sowie die entsprechenden
Terminplanungen

(Schluss)otni

Rückfragehinweis:
FPÖ-Wien
4000/81747

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFW

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