Tumpel: AK, Gewerkschaften und BetriebsrätInnen - die verlässlichen Partner wenn es um die Rechte der ArbeitnehmerInnen geht (3)
Wien (OTS) - "Wenn es um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer geht, sind Arbeiterkammern, Gewerkschaften und
Betriebsrätinnen verlässliche Partner. Wir ziehen alle an einem
Strang, damit die Beschäftigten nicht nur Rechte haben, sondern auch
Recht bekommen", sagt AK Präsident Herbert Tumpel auf der heutige
Enquete "Gerechtigkeit und Fairness in der Arbeitswelt". Tumpel
betont, dass nur ein geringer Teil von Arbeits- und
Sozialrechts-Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden müssen,
denn die überwiegende Zahl der Fälle wird bereits im Vorfeld durch
Intervention bei den Arbeitgebern geklärt. Die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sind im Arbeitsleben die wirtschaftlich Schwächeren. Sie
haben daher Anspruch auf Schutz und Unterstützung von starken
Partnern - eben von Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeiterkammern.
Mit der Einführung des Arbeits- und Sozialgerichtesgesetzes 1987
erfolgte eine tiefgreifende Reform des österreichischen
Zivilprozessrechts. Die für ArbeitnehmerInnen unübersichtliche
Zuständigkeit von Arbeitsgericht, Einigungsamt und Schiedsgericht in
der Sozialversicherung wurde durch das arbeits- und sozialrechtliche
Verfahren vereinheitlicht. Das war - so Tumpel - ein Meilenstein für
die bessere Rechtsdurchsetzung für die ArbeitnehmerInnen.
Eine weitere Verbesserung erfolgte durch den erleichterten
Rechtszugang in Form der Amtstage und Protokollarklagen. Damit ist
vor allem auch in den ländlichen Gebieten gewährleistet, dass die
Betroffenen ihr Rechte geltend machend können. Tumpel ist gegen eine
Zurücknahme dieser Instrumente im Zuge des Konsolodierungspakets und
hofft auf eine Einigung in der derzeit stattfindende Diskussion
zwischen Bund und Ländern.
Im Arbeitsrecht wird immer mehr eine Zunahme von gleichartigen
Ansprüchen gegen denselben Arbeitgeber verzeichnet, insbesondere im
Baugewerbe und im Reinigungsgewerbe. Statt vieler Einzelklagen würde
sich Tumpel hier die Möglichkeit einer Konzentration in
Massenverfahren wünschen: "Das wäre sparsamer und effizienter." Der
AK Präsident fordert auch, dass die im Regierungsübereinkommen
vereinbarten Gruppenklagen rasch umgesetzt werden. Ebenso fordert
Tumpel die Möglichkeit von Musterklagen.
Die Gerichte sind mit sehr vielen Gerichtsverfahren im
Sozialrecht konfrontiert. Manche Verfahren können vielleicht auch
vermieden werden. Hier müsste schon in einem Schritt davor angesetzt
werden. Verfahren vor den Sozialgerichten können durch die
Einführung von Qualitätsstandards, wie Standards für Medizinische
Gutachten und Einholung berufskundlicher Expertise im
Verwaltungsverfahren hintangehalten werden.
(Forts.)
Thomas Angerer
Tel.: +43-1 501 65-2578
thomas.angerer@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at















