- 27.04.2012, 10:31:58
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"Bürgeranwalt" am 28. April: Waffenhandel im Wohngebiet
Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
"Bürgeranwalt" am Samstag, dem 28. April 2012, um 17.30 Uhr in ORF 2
folgende Fälle:
Waffenhandel im Wohngebiet
Eine ehemalige Apothekerin in Graz beschwert sich seit gut neun
Jahren bei der Stadt darüber, dass ihr unmittelbarer Nachbar mitten
im reinen Wohngebiet mit Waffen, Munition und Pfefferspray handelt.
Bisher ohne Erfolg. Sie versteht nicht, warum die Behörde bisher
nicht eingeschritten ist. Der Nachbar, ein pensionierter Polizist,
sagt, er habe eine gültige Gewerbeberechtigung und dürfe auch bis zu
50 Faustfeuerwaffen besitzen. Mit der Leiterin der Abteilung Bau- und
Anlagen der Stadt Graz, Mag. Verena Ennemoser, diskutiert
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek darüber, ob Waffenhandel im
Wohngebiet tatsächlich erlaubt ist.
Abriss wegen alter Bauplatzbewilligung?
Seit mehr als vier Jahren will Frau D. in Vöcklabruck in
Oberösterreich ihr Haus verkaufen. Doch eine alte Bauplatzbewilligung
aus dem Jahr 1980, in der der Abriss des Hauses erforderlich ist,
macht ihr einen Strich durch die Rechnung. Wer will schon ein Haus
kaufen, das laut Bescheid abgerissen werden muss? Davon wusste auch
Frau D. nichts, als sie das Haus in den 1990er Jahren kaufte. Wieso
wurde diese Bauplatzbewilligung mit diesen Auflagen überhaupt
erlassen? Muss das Haus tatsächlich abgerissen werden? Darüber
diskutiert Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek mit Mag. René Holzer von
der Stadtamtsdirektion Vöcklabruck.
Post AG als "herzlose" Vermieterin?
Die Witwe eines verstorbenen Postbeamten fiel aus allen Wolken, als
ihr der Vermieter, die Post AG, mitteilte, sie müsse ab sofort einen
viermal so hohen Zins zahlen - oder sich eine Alternativwohnung
suchen. Denn die "Naturalwohnung" der Post, in der Frau K. und ihr
Mann jahrzehntelang gelebt haben, war ihrem Mann zugeteilt worden,
und sie, die Witwe, habe kein automatisches Eintrittsrecht,
argumentiert die Post. Finden Post AG und Anwalt einen Kompromiss
oder muss die Frau K. gar mit einer Räumungsklage rechnen?
Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage als
Video-on-Demand abrufbar und wird auch als Live-Stream auf der
ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) angeboten.
Rückfragehinweis:
ORF-Pressestelle
Karin Wögerer
Tel.: (01) 87878 - DW 12913
http://presse.ORF.at
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