Senatsentscheidung: Rest-Studienbeiträge werden wieder eingeführt
Langzeitstudierende und Studierende aus Drittstaaten zahlen 363,36 Euro - Entwicklungsländer und Berufstätige ausgenommen
Wien (OTS) - Auf Vorschlag des Rektorats hat der Senat heute die
Wiedereinführung der "Rest-Studienbeiträge" beschlossen. Damit wird
der Nationalratsbeschluss, getroffen im September 2008 von SPÖ, FPÖ
und Grünen, wieder in Kraft gesetzt. "Langzeitstudierende" und
Studierende aus Drittstaaten, mit Ausnahme der Entwicklungsländer,
sind von der Regelung umfasst und zahlen ab dem Studienjahr 2012/13
wieder 363,36 Euro pro Semester. Notwendig ist die Entscheidung auch,
um rasch Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten.
Zudem gibt es budgetäre Gründe, es geht um 9 Millionen Euro pro Jahr.
"Die Universitätsleitung hat sich die Entscheidung nicht leicht
gemacht", so Senatsvorsitzender Helmut Fuchs. "Die Politik hat der
Universität letztendlich keine andere Wahl gelassen. Schließlich geht
es bei 9 Millionen Euro auch darum, ob wir 150
JungwissenschafterInnen beschäftigen können oder nicht." Der Senat
der Universität Wien hat heute die Wiedereinführung der sogenannten
"Rest-Studienbeiträge" beschlossen. "Nicht zuletzt aus budgetären
Gründen muss rasch wieder Rechtssicherheit in Bezug auf die
Studienbeitragsfrage herrschen", erklärt Rektor Engl. Ziel der
Universität ist es, durch eine neuerliche Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes diese Klärung herbeizuführen.
Nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof und dem
nachfolgenden Auslaufen der Studienbeitragsregelung, wie von SPÖ, FPÖ
und Grünen am 24. September 2008 beschlossen, ist die Universität von
der Politik in einen Handlungszwang gebracht worden. Es geht dabei
nicht um "Studiengebühren für alle", sondern die 2008 vom Nationalrat
beschlossenen "Rest-Studienbeiträge" werden wieder eingeführt. Von
der "Rest-Studienbeitrags-Regelung" umfasst sind einerseits
Studierende aus EU-/EWR-Staaten, die die Regelstudiendauer um mehr
als zwei Semester pro Studium oder Studienabschnitt überschritten
haben, sofern sie nicht berufstätig sind, Kinder zu betreuen haben
oder wegen Krankheit am zügigen Studium gehindert waren. Andererseits
inkludiert sind Studierende aus Drittstaaten, mit Ausnahme von
Studierenden aus Entwicklungsländern. Diese Regelung hat der
Verfassungsgerichtshof aus rechtstechnischen Gründen mit Wirkung vom
1.3.2012 aufgehoben. Der Universität Wien fehlen aus diesem Grund 9
Millionen Euro jährlich. Die Politik hat sich diesbezüglich aus der
Verantwortung genommen.
Nach Ansicht des Bundesministers können und sollen die Universitäten
autonom Studiengebühren einführen. Es gibt unterschiedliche
Rechtsmeinungen in der Regierung und unter GutachterInnen über die
verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Bedauerlicher Weise bleibt es
jetzt an den Universitäten, durch entsprechende Schritte die Klärung
der offenen Rechtsfrage herbeizuführen.
"Ziel muss es sein die Klarstellung kostengünstig zu erreichen", so
Senatsvorsitzender Helmut Fuchs, "indem man einzelne Musterklagen vor
den Verfassungsgerichtshof bringt. Ich lade die ÖH ein, sich diesem
Weg anzuschließen, um rasch wieder den Druck von der Universität zu
nehmen." Sollte der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit in
Musterverfahren verneinen, werden von der Universität Wien alle
eingezahlten Studienbeiträge rückerstattet.
Pressesprecherin,
Mag. Cornelia Blum
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