- 24.04.2012, 12:58:19
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Mitterlehner/Hundstorfer: Neue Smart-Meter-Verordnung erlassen
Intelligente Zähler leisten essentiellen Beitrag zur Energiewende und fördern die Energieeffizienz - Gestaffelte Einführung bis 2019 schafft Investitionssicherheit für EVU
Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner hat in Abstimmung mit Konsumentenschutzminister Rudolf
Hundstorfer die neue Smart-Meter-Verordnung erlassen. "Damit regeln
wir die Rahmenbedingungen für die Einführung von intelligenten
Stromzählern in Österreich. Mehr Transparenz schärft das
Kosten-Bewusstsein, erleichtert den Konsumenten das Stromsparen und
kurbelt den Wettbewerb durch einfacheren Lieferantenwechsel an",
betont Mitterlehner. "Smart Meters leisten auch einen maßgeblichen
Beitrag zur Energieeffizienz, dem Schlüssel für das Erreichen der
EU-Energieziele", so Mitterlehner weiter. Zudem sind Smart Meters und
die entsprechenden Netze notwendig, um den Ausbau erneuerbarer
Energien weiter voranzutreiben.
"Die neue Smart-Meter-Verordnung gibt den Unternehmen Klarheit zu
den Vorgaben für Investitionen. Genauso nötig ist es aber, dass bis
zum Roll Out dieser Zukunftstechnologie auch verantwortungsvolle
Rahmenbedingungen für die Nutzer normiert sind. Ich habe mich dafür
eingesetzt, dass die Sorgen der Konsumentinnen und Konsumenten
hinsichtlich Datenschutz, Kosten und "Tarifdschungel" ernst genommen
werden. Das Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit meinem Ressort
Entwürfe für notwendige flankierende Maßnahmen verfasst", so
Hundstorfer.
Mit der Verordnung reagiert Österreich auf eine entsprechende
EU-Vorgabe. Österreich setzt diese in einem Stufenplan um, der für
die Netzbetreiber zunächst einen Einführungsgrad von zehn Prozent bis
Ende 2015 und 70 Prozent bis Ende 2017 verpflichtend vorsieht. Bis
Ende 2019 sollen es mindestens 95 Prozent sein. Dieses Vorgehen
basiert auf einer Kosten-Nutzen-Analyse von PricewaterhouseCoopers
(PwC), wonach ein möglichst kurzer Einführungszeitraum kombiniert mit
einer möglichst hohen Flächenabdeckung aus volkswirtschaftlicher
Sicht die größten Vorteile bringt. Der volkswirtschaftliche
Gesamtnutzen liegt berechnet über einen Zeitraum von 15 Jahren bei
insgesamt 3,6 Milliarden Euro, womit die Aufwendungen um 400
Millionen Euro übertroffen werden. Zudem werden 6.000 Arbeitsplätze
geschaffen.
Mit dem Beginn des Stufenausbauplans im Jahr 2015 haben die
Netzbetreiber eine angemessene und realistische Vorlaufzeit für die
Umsetzung der Einführung intelligenter Messgeräte in der insbesondere
auch die Zeiträume für die technische Projektierung,
Beschaffungsvorgänge und einheitliche Standards nun ausreichend
berücksichtigt werden.
In vielen europäischen Ländern ist die von der EU vorgeschriebene
Einführung von Smart-Metern schon in vollem Gange. In Schweden sind
bereits fast 100 aller Stromzähler auf Smart-Meter umgestellt. In
Norwegen sollen alle Zähler bis 2016 umgestellt sein. In Italien
wurde die flächendeckende Auslieferung im Vorjahr abgeschlossen,
Frankreich plant einen Roll-out von mindestens 95 Prozent bis 2018,
Spanien von 100 Prozent bis 2018. Großbritannien will ebenfalls
nahezu 100 Prozent bis Ende 2019 erreichen.
Vorteile für Lieferanten und Netzbetreiber,
Abrechnungsgenauigkeit für Kunden
Energielieferanten haben durch die neue Technologie die
Möglichkeit ihren Kunden auf das jeweilige Verbrauchsverhalten
zugeschnittene Tarife anzubieten. Falls die zeitvariablen Tarife zu
unübersichtlich werden, soll die E-Control als Regulierungsbehörde
verpflichtende Tarifstrukturen festlegen können, die weiterhin die
Vergleichbarkeit der Tarife gewährleisten. Darüber hinaus wird dem
Kunden die Selbstablesung seines Stromzählers erspart. Zugleich führt
der Wegfall der manuellen Ablesung vor Ort zu genaueren Rechnungen
und weniger Korrekturen bzw. Nachzahlungen.
Der Nutzen für die Netzbetreiber besteht vor allem in der
Effizienzsteigerung des Verteilernetzbetriebs. Herauszustreichen sind
unter anderem die höhere Automatisierbarkeit der Kundenprozesse
(Ablesung, Verrechnung), eine bessere Netzkontrolle- und
Netzlastsituationsdarstellung sowie ein effizienteres Ausfalls- und
Störungsmanagement. Weiters stellen die neuen Messgeräte eine
Schnittstelle für Intelligente Netze ("Smart Grids") dar, die wegen
des Ausbaus der Erneuerbaren Energien verstärkt für das
Netzlastmanagement erforderlich sein werden.
In den vergangenen Jahren sind in Österreich bereits knapp 200.000
von insgesamt rund 5,7 Millionen Zählern auf Smart Meter umgerüstet
und erfolgreich im Testbetrieb eingesetzt worden. Das Feedback der
Kunden und Energieversorgungsunternehmen war durchgängig positiv.
Der Austausch des Zählers durch die Netzbetreiber soll
grundsätzlich bereits über das Messentgelt, das von der unabhängigen
Regulierungskommission festgelegt wird, abgedeckt werden. Die
Mehrkosten der Beschaffung eines Smart Meter gegenüber einem
herkömmlichen Zähler belaufen sich einmalig auf rund 40 Euro. Auf
eine Nutzungsdauer von 15 Jahren berechnet entspricht dies im Monat
nur in etwa 20 Cent. Gleichzeitig führt jedoch laut PwC-Studie die
Einführung von intelligenten Netzgeräten zu Einsparungen im laufenden
Betrieb und unter Heranziehung eines Modellzeitraumes von 15 Jahren
zu einem Nettokostenvorteil für die Endverbraucher von über einer
Milliarde Euro. Denn eine zeitgenaue Verbrauchserfassung bringt eine
höhere Abrechnungsqualität und eröffnet durch das verbesserte
Netzlastmanagement die Möglichkeit verbrauchssensibler Energienutzung
sowie neue Sparpotenziale. Gemäß der Studie von
PricewaterhouseCoopers kann der Verbrauch mit der
Smart-Meter-Technologie im Schnitt um rund 3,5 Prozent pro Jahr
reduziert werden. Durch eine Verbrauchsreduktion sowie die
Möglichkeit neue Tarifmodelle in Anspruch zu nehmen, können Haushalte
ihre Energiekosten senken.
Umfangreiche Regelungen zum Datenschutz
Die Geräte und ihre Kommunikation sind nach anerkanntem Stand der
Technik zu verschlüsseln und gegen den Zugriff von unberechtigten
Dritten abzusichern. Es gelten hier die Rechtsvorschriften des
Datenschutzgesetzes. Details zu technischen Anforderungen sowie
Datenauslesung und Weitergabe von Smart Meters legt die
Regulierungsbehörde E-Control fest. Das Format der nur nach
Einwilligung des Kunden vom Netzbetreiber an den Lieferanten zu
übermittelnden Daten sowie der Detaillierungsgrad und die Form der
Bereitstellung der Verbrauchsinformationen sind Inhalt einer weiteren
Verordnung der E-Control. Die Datensysteme der Netzbetreiber sind in
sich geschlossene Systeme, die nicht direkt mit dem Internet
verbunden sind.
Flankierende gesetzliche Regelungen werden den Datenschutz weiter
verbessern. Demnach ist geplant, dass der Netzbetreiber für seinen
Gebrauch nur anonymisierte aggregierte Verbrauchsdaten auslesen darf,
die zur Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten
Netzbetriebes erforderlich sind und damit überwiegende Interessen der
Versorgungssicherheit betreffen. Die Übermittlung von
Kundenverbrauchsdaten durch den Netzbetreiber an den Verbraucher bzw.
Stromlieferanten soll nur insoweit erfolgen dürfen, als dies auf
einer freiwilligen Zustimmung des Kunden beruht oder der Erfüllung
von Stromlieferverträgen dient, die eine Weitergabe dieser Daten
benötigen.
Der Netzbetreiber hat die abrechnungsrelevanten Verbrauchswerte
einmal im Monat dem Energielieferanten zu übermitteln. Hingegen
stehen dem Kunden seine täglichen Verbrauchswerte zur persönlichen
Information am Folgetag zur Verfügung. Künftig soll die technisch
mögliche Auslesung von Viertelstundenwerten aus den Messgeräten von
einer expliziten Kundenzustimmung bzw. der Existenz eines
entsprechenden Vertrags abhängig sein. Wenn der Kunde einer
Datenweitergabe zustimmt, muss ihn der Stromversorger künftig
informieren, wer welche Daten zu welchem Zweck erhält. Bei Verstößen
gegen die genannten Bestimmungen sind Sanktionen in Höhe von bis zu
100.000 Euro vorgesehen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Volker Hollenstein
Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
[email protected]
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer, Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
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