- 24.04.2012, 12:01:41
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Übergabe fünfmillionster Sicherheitsreisepass mit Chip- Ende der Kindermiteintragung per 14. Juni 2012
Aktuell jeder dritte ausgestellte Reisepass ein Kinderreisepass
Wien (OTS) - Vizekanzler Außenminister Dr. Michael Spindelegger
und Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner übergaben heute,
Mittwoch, in der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung den
fünfmillionsten Sicherheitsreisepass mit Chip an seine neue
Besitzerin, die zehnjährige Amelie aus Niederösterreich.
Bei dieser Gelegenheit wies Außenminister Spindelegger auf das
bevorstehende Ende der Gültigkeit von Kindermiteintragungen im
elterlichen Reisepass hin."Eltern sollten unbedingt daran denken,
dass ihre Kinder in Zukunft für Auslandsurlaubsreisen eigene
Reisepässe benötigen. Wer jetzt beantragt und nicht erst kurz vor
Urlaubsantritt im Sommer, vermeidet längere Wartezeiten bei den
Passbehörden", sagte Außenminister Spindelegger
2012: 75.000 Kinderreisepässe ausgestellt
Innenministerin Mikl-Leitner erklärte: "Seit vergangenem Herbst
weisen BM.I und BMeiA auf die neuen Kinderreisepassbestimmungen hin.
Viele Eltern haben in den vergangenen Monaten für Ihre Kinder einen
eigenen Reisepass beantragt. Dies schlägt sich auch in den Zahlen bei
den Reisepassbeantragungen nieder. Aktuell wird jeder dritte
Reisepass für ein Kind beantragt." Seit Jahresbeginn wurden mehr als
75.000 Kinderreisepässe ausgestellt.
Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neuen Miteintragungen
von Kindern. Jedes Kind bekommt seither einen eigenen Reisepass mit
Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip: 30 Euro, bei
Erstausstellung bis einschließlich des 2. Geburtstages gebührenfrei).
Noch bestehende Kindermiteintragungen werden mit 15. Juni 2012
automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes
Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit
des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung
befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass der Eltern gilt
bis zum darin gedruckten Ablaufdatum. Informationen finden Sie auch
unter www.passkontrolle.at.
Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:
- Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die
Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
- Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
- Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit
10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Rechtzeitig Gültigkeit des Reisepasses überprüfen
Kurz vor Start der Urlaubsreisezeit erinnerte die Innenministerin
daran, rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeitsdauer des
Reisepasses zu überprüfen. Mikl-Leitner: "Grundsätzlich benötigt man
für jede Auslandsreise, auch wenn keine Grenzkontrollen stattfinden,
ein gültiges Reisedokument. Damit kann man sich bei allfälligen
Kontrollen durch die Polizei problemlos ausweisen. Mit dem Reisepass
oder - innerhalb der EU - dem Personalausweis im Gepäck steht einem
erholsamen Urlaub nichts mehr im Wege."
Außenministerium in Notfällen rund um die Uhr erreichbar: +43 - 50 11
50 - 44 11
Außenminister Dr. Michael Spindelegger wies auf die
Unterstützungsmöglichkeiten seines Ministeriums für in Not geratene
Österreicher im Ausland hin. "Die österreichischen Botschaften und
Konsulate stehen gerne bereit, um bei kleineren oder größeren
Problemen ihre Unterstützung anzubieten. Bei einer Notlage im Ausland
wird die nächstgelegene österreichische Vertretung versuchen, rasch,
wirksam und unbürokratisch zu helfen", so Außenminister Spindelegger.
In Notfällen ist das Außenministerium 24 Stunden unter der Nummer +43
- 50 11 50- 44 11 erreichbar.
Welche Art von Hilfe kann von österreichischen Auslandsvertretungen
angeboten werden:
- Ausstellung eines Notpasses bei Passverlust
- Nennung der Kontaktdaten von Ärzten, Spitälern, Anwälten und Über-
setzern zur unverbindlichen Auswahl
- Koordinierung bzw. Organisation von Rücktransporten in Krankheits-
oder Notfällen
- Veranlassung von Nachforschungen nach Vermissten
- In Notfällen Weiterleitung dringender Nachrichten an Betroffene
deren Angehörige u.v.m.
- Weitere Informationen unter www.bmeia.gv.at und auf
www.passkontrolle.at
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, Pressesprecher des Außenministers Tel.: T: ++43(0)50 1150-3265, F: ++43(1)535 50 91 mailto:[email protected] http://www.aussenministerium.at Bundesministerium für Inneres Mag. Andreas Wallner, Pressesprecher der Bundesministerin Tel.: +43-(0)1-53126-2027 mailto:[email protected] http://www.bm.gv.at
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