- 24.04.2012, 11:04:58
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AK, GPA-djp zu Europäischer Datenschutzverordnung: Wo bleiben die Schutzregeln für die ArbeitnehmerInnen?
Wien (OTS) - Seit einigen Wochen liegt der Vorschlag der
EU-Kommission für eine Neuregelung des Datenschutzes in Europa vor.
Die öffentliche Diskussion beschäftigt sich bislang vorwiegend mit
den Änderungen aus Verbrauchersicht. In diesem Bereich sind auch
einige Verbesserungen vorgesehen. Überwiegend kritisch fällt aber die
Beurteilung des Entwurfes aus ArbeitnehmerInnen-Sicht aus. AK und
GPA-djp kritisieren, dass auf das Gefährdungspotential für Daten, die
rund um Arbeitsverhältnisse anfallen, nicht angemessen eingegangen
wird. "Die geplante Verordnung beinhaltet einige gute Ansätze aber
insgesamt noch zu viele Unklarheiten und viel zu wenig Rücksicht auf
einen vernünftigen ArbeitnehmerInnen-Datenschutz, sodass aus unserer
Sicht noch dringend Korrekturen notwendig sind. Vor allem die neuen
Konzernprivilegien für große multinationale Unternehmen sind als
massive Verschlechterungen zu bewerten", erklärt die stv. Vorsitzende
der GPA-djp Ilse Fetik bei der heutigen Veranstaltung zur
europäischen Datenschutzverordnung. Auch AK-Expertin Gerda Heilegger
sieht in einigen geplanten Vorhaben deutliche Verschlechterungen: Die
im Entwurf vorgesehene Grenze von 250 Beschäftigten, ab denen
verpflichtend ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter einzurichten
ist, ist viel zu hoch angesetzt - für Deutschland bedeutet diese
Regelung sogar eine massive Verschlechterung im Vergleich zur
geltenden Rechtslage. Weiters sollte die Bestellung eines
betrieblichen Datenschutzbeauftragten in jedem Mitgliedstaat (und
nicht nur einer für den gesamten internationalen Konzern) sowie
entsprechende Mitwirkungsrechte des Betriebsrats an der Berufung bzw
Abberufung vorgesehen werden. Weiters sieht der Entwurf vor, dass
einseitig durch den/die ArbeitgeberIn erlassene Richtlinien die
Datenübermittlung im Konzern erleichtern - hier sollte vielmehr auf
sozialpartnerschaftliche Werkzeuge wie Betriebsvereinbarungen mit zB
dem Konzernbetriebsrat oder dem europäischen Betriebsrat abgestellt
werden.
Das österreichische wie auch das europäische Datenschutzrecht
enthalten bisher kaum Vorschriften, die auf das besondere
Schutzbedürfnis der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis Bedacht
nehmen. GPA-djp und AK fordern daher adäquate Schutzbestimmungen für
ArbeitnehmerInnen und eine effiziente Rechtsdurchsetzung zum Schutz
von Beschäftigungsdaten im betrieblichen Zusammenhang.
AK und GPA-djp fordern insbesondere:
+ Es muss klargestellt werden, dass europäische Datenschutzregelungen
nationale Arbeitsverfassungen nicht in ihrer Gültigkeit beschränken
dürfen.
+ Sicherstellung, dass Gewerkschaften und Arbeiterkammern zu den
klageberechtigten Einrichtungen, Organisationen und Verbänden
gehören.
+ Wahrung der Publizität und Informationsrechte der Betroffenen durch
die verpflichtende Meldung an das Datenverarbeitungsregister.
+ Erhalt der Zuständigkeit der nationalen Datenschutzbehörde sowie
ihr Ausbau hinsichtlich personeller Ressourcen, um eine effiziente
Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.
+ Festlegung, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter am
Unternehmensstandort vorhanden sein muss.
+ Stärkung der Position und Bedeutung der Betriebsräte, insbesondere
der Konzernbetriebsräte, europäischen Betriebsräte und Betriebsräte
Europäischer Gesellschaften durch mehr Mitspracherechte bei der
Verwendung personenbezogener ArbeitnehmerInnen-Daten sowie bei der
Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
+ Keine sachlich nicht begründbaren Ausnahmen für kleine und mittlere
Betriebe.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Thomas Angerer
Tel.: +43-1 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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