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OTS0243   23. Apr. 2012, 18:43

Kommentar zur Altersdiskriminierung


Der Bundesgerichtshof hat am Montag ein
Grundsatzurteil gegen ganz offene Altersdiskriminierung gefällt. Der
ehemalige Geschäftsführer der Kölner Kliniken hat Anspruch auf
Schadensersatz und zusätzliches Schmerzensgeld, weil das Unternehmen
den Vertrag mit dem damals 62-Jährigen allein aus Altersgründen nicht
verlängert hat. Den Job bekam ein 41-Jähriger. Das war 2008.
Inzwischen hat sich die gesellschaftliche Realität in mancher
Hinsicht gewandelt und das Bewusstsein dazu. Die demografische
Entwicklung führt dazu, dass Unternehmen wie die Kölner Kliniken
bald schon froh sein werden, wenn der 62-Jährige seinen Vertrag noch
einmal verlängert.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0243 2012-04-23 18:43 231843 Apr 12 EUN0012 0113



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