- 23.04.2012, 18:05:55
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wien (OTS) - Die Telekom Austria Group lädt ihre Aktionäre zu der
am Mittwoch, 23. Mai 2012, um 10.00 Uhr in der Wiener Stadthalle,
Halle F, A-1150 Wien, Vogelweidplatz 14, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird öffentlich unter
http://www.telekomaustria.com/hauptversammlung im Internet
übertragen. Die Aufzeichnung der Hauptversammlung kann auch danach
abgerufen werden. Die Übertragung endet nach dem Bericht des
Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie des Corporate
Governance Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.
2. Tagesordnungspunkt: Bericht zur forensischen Untersuchung und
zu getroffenen Maßnahmen.
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
6. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011.
7. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
8. Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorstands über den erfolgten
Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien.
9. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verlängerung der
Ermächtigung des Vorstands zum Aktienrückkauf und damit in
Zusammenhang stehende Verwendungsermächtigungen, auch unter
Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit.
Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen
unseren Aktionären ab heute auf unserer Homepage unter
http://www.telekomaustria.com/hauptversammlung und
http://www.telekomaustria.com/ir/geschaeftsberichte.php folgende
Unterlagen zur Verfügung:
1. der Geschäftsbericht 2011 samt Konzernabschluss und
Konzernlagebericht, der Jahresabschluss 2011 samt Lagebericht, der
Corporate Governance Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag und der
Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011;
2. der Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 8 über den
erfolgten Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien
gemäß § 65 Abs 3 AktG;
3. der Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 9 im
Zusammenhang mit der Ermächtigung des Vorstands zur Verwendung bzw
Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auf andere Weise als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot;
4. die Einberufung der Hauptversammlung;
5. Vollmachts- und Widerrufsformulare.
Spätestens ab 02. Mai 2012 werden auf unserer Homepage auch die
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zur
Tagesordnung und die Informationen zu Tagesordnungspunkt 2 zur
Verfügung stehen.
Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten
(werktags von 08.00 bis 17.00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft Telekom
Austria AG, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur Verfügung
und werden den Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung Investor
Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500 oder e-Mail
[email protected]) gerne per Post zugesandt.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen,
können schriftlich (Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung am 23. Mai 2012 gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag (jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt
Begründung (deutsche Sprache erforderlich) beiliegen (bei
Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG). Der schriftliche Antrag muss bis zum 21. Tag vor der
Hauptversammlung (sohin dem 02. Mai 2012) bei der Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9,
eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit
dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher
oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen.
Weiters muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der
Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit
mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge
Bis zum Ende des 7. Werktages vor der Hauptversammlung (sohin der
11. Mai 2012) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per
Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020
Wien, Lassallestraße 9, oder per e-Mail an
[email protected]) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des
depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur
zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die
Gesellschaft wird diesem Antrag spätestens am 2. Werktag nach Zugang
entsprechen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2
AktG fehlt,
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger
Vorschlag bereits zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB)
oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand
durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen
werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen
Tatbestand im Sinne der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere
Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben Punkt der Tagesordnung, so
kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die
Begründungen ist erforderlich.
Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in
der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt
wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt
zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet
ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme
An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen und
anlässlich dieser Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben, die
am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
das ist der 13. Mai 2012, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), Aktionäre
unserer Gesellschaft sind. Die Aktionärseigenschaft ist mittels
Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen,
die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten
Sie, dass diese Frist am Freitag, dem 18. Mai 2012, endet.
Die Depotbestätigungen sind in Schriftform (firmenmäßige
Fertigung erforderlich) an die Faxnummer +43 (0)50 664 9 49040 oder
per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020
Wien, Lassallestraße 9, oder an
[email protected] (Depotbestätigung im
PDF-Format dem e-Mail angefügt) zu senden. Die Übermittlung der
Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu
enthalten:
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (zB
BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die
juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden
ist, eine sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN (AT 0000720008);
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung
auf den Nachweisstichtag, das ist der 13. Mai 2012, 24.00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien), bezieht.
Festgelegt wird gemäß § 262 Abs 20 AktG, dass die Entgegennahme
von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) für diese
Hauptversammlung und bis auf weiteres nicht möglich ist.
Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren
Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax
(+43 (0)50 664 9 49040) oder per e-Mail
([email protected]; im PDF-Format gescannt dem
e-Mail angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw der Widerruf der
Vollmacht muss bis 16.00 Uhr des Vortages der Hauptversammlung (sohin
dem 22. Mai 2012) eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw der
Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort
bei der Registrierung vorzulegen.
Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform
erforderlich. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern,
empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare
zu verwenden.
Festgelegt wird gemäß § 262 Abs 20 AktG, dass die Entgegennahme
von Vollmachten bzw deren Widerruf über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf
weiteres ausgeschlossen ist.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und
Sicherheitskontrolle zu ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten,
sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben
einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 08.30 Uhr.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung:
Das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 966.183.000 ist geteilt
in 443.000.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 436.031 eigene Aktien, wobei diese
einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 442.563.969.
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.
Weitere Informationen zu unserer Hauptversammlung finden Sie unter
http://www.telekomaustria.com/hauptversammlung
Wien, 24. April 2012 Der Vorstand
International Securities Identification Number (ISIN)
AT 0000720008
Über die Telekom Austria Group:
Die an der Wiener Börse notierte Telekom Austria Group ist als
führender Kommunikationsanbieter im CEE-Raum mit rund 23 Millionen
Kunden in acht Ländern tätig: in Österreich (A1), Slowenien
(Si.mobil), Kroatien (Vipnet), den Republiken Serbien (Vip mobile)
und Mazedonien (Vip operator), Bulgarien (Mobiltel), Weißrussland
(Velcom) sowie in Liechtenstein (mobilkom liechtenstein). Der
Gesamtmarkt der acht Länder umfasst rund 41 Mio. Einwohner. Die
Unternehmensgruppe beschäftigt mehr als 17.000 MitarbeiterInnen und
erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2011 einen Umsatz von 4,45 Mrd. EUR.
Das breit gefächerte Portfolio umfasst Produkte und Dienstleistungen
im Bereich Sprachtelefonie, Breitband Internet, Multimedia-Dienste,
Daten- und IT-Lösungen, Wholesale sowie Payment-Lösungen.
Weitere Informationen unter http://www.telekomaustria.com und auf
Twitter http://twitter.com/TA_Group
Rückfragehinweis:
Telekom Austria Group, Mag. Alexander Kleedorfer, Konzernsprecher
Tel.: +43 664 66 39183, E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TKA






