• 23.04.2012, 16:45:01
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  • OTS0222 OTW0222

TKK verschiebt Frequenzvergabeverfahren zu den Frequenzbereichen 800/900/1800 MHz

Wien (OTS) - Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am 19.
September 2011 einen vorläufigen Zeitplan zur gemeinsamen Vergabe von
Frequenzen aus den Frequenzbereichen 800, 900 und 1800 MHz
beschlossen. Vorgesehen war, die Ausschreibungsunterlage im April
2012 zu veröffentlichen und die Auktion im September 2012
durchzuführen. Die TKK hat alle Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen
und könnte das Vergabeverfahren daher - wie ursprünglich geplant -
jederzeit starten.

Die TKK hat nunmehr in der Sitzung am 23. April 2012 beschlossen,
die Ausschreibung aufgrund der geplanten Übernahme von Orange zu
verschieben. Der Entscheidung der TKK ging eine gründliche
Güterabwägung zwischen möglichen negativen Auswirkungen auf den
Wettbewerb sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren
durch ein Festhalten am Zeitplan und einer verzögerten
flächendeckenden Einführung von LTE durch eine Verschiebung der
Ausschreibung voraus.

Da an der geplanten Übernahme von Orange durch H3G sowie von
YESSS! durch die A1 drei der vier aktiven Mobilfunkbetreiber
unmittelbar beteiligt sind, könnte die Ausschreibung der Frequenzen
zum jetzigen Zeitpunkt den Ausschluss zumindest eines der an der
Fusion beteiligten Unternehmen vom Vergabeverfahren zur Folge haben.
Damit würde ein zentrales Ziel jeder Frequenzvergabe verletzt werden,
nämlich die Sicherstellung nachhaltigen Wettbewerbs durch die Vergabe
von Frequenzen an wettbewerblich unabhängige Betreiber. Für die TKK
ist derzeit nicht abschätzbar, ob der Zusammenschluss seitens der
zuständigen Wettbewerbsbehörde genehmigt werden wird.

Wichtiges Ziel bei Frequenzvergaben: Sicherung des Wettbewerbs

Mobilfunkmärkte sind Märkte mit hohen bis unüberwindbaren
Marktzutrittsschranken. Der Markteintritt ist in der Regel nur in
Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen möglich. Auf einem
solchen Markt kann die Reduktion von vier auf drei Anbieter negative
Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Vor diesem Hintergrund würde
der frühzeitige Ausschluss eines potenziellen Mobilfunkbetreibers vom
Vergabeverfahren das Ziel, nachhaltigen Wettbewerb sicherzustellen,
konterkarieren. Zudem möchte die TKK die Möglichkeit einer
dahingehenden Prüfung offenhalten, ob eine Genehmigung der
Zusammenschlüsse eine Anpassung der Ausschreibungs- und
Nutzungsbedingungen erforderlich macht. Daher hat die TKK
beschlossen, vom ursprünglichen Zeitplan abzuweichen.

Im Bewusstsein darüber, dass die Verschiebung der Vergabe
Verzögerungen bei der Einführung von LTE insbesondere in ruralen
Gebieten mit sich bringt, vertritt die TKK aber die Ansicht, dass die
mit einer moderaten Verschiebung des Frequenzvergabeverfahrens
verbundenen volkswirtschaftlichen Nachteile geringer zu bewerten sind
als die Nachteile einer möglichen Reduktion des Wettbewerbs.

Bei fortgesetzten Verzögerungen seitens der Fusionswerber
behält sich die TKK alle Optionen offen

Für die TKK ist derzeit nicht absehbar, wie lange die
Genehmigungsverfahren zum geplanten Verkauf von Orange tatsächlich
dauern werden. Eine zu lange Verfahrensdauer könnte eine übermäßige
Verzögerung der Vergabe und damit eine geänderte Bewertung durch die
TKK zur Folge haben. Die tatsächliche Dauer der Verzögerung liegt
unter anderem auch in der Entscheidungssphäre der beteiligten
Betreiber. Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten bezüglich der Dauer
der Zusammenschlussverfahren hält sich die TKK derzeit die Option
offen, das Vergabeverfahren jederzeit zu starten.

Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: +43 (0)1 58058-106
mailto:[email protected]

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