- 23.04.2012, 13:30:29
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Kunstschaffende begrüßen Initiative der Bundesregierung pro Festplattenabgabe
Wien (OTS) - Die von Kulturministerin Claudia Schmied angekündigte
Festplattenabgabe findet in den Reihen der Kunstschaffenden breite
Zustimmung. Die Festplattenabgabe ist eine Gegenleistung für das
private Kopieren von künstlerischen Werken. Schon seit 1980 bezahlen
die Konsumenten die gleiche Abgabe beim Kauf von Leerkassetten,
USB-Sticks und CDs. Die Festplattenabgabe ist keine neue Abgabe, sie
passt die bestehende Vergütung lediglich dem veränderten
technologischen Umfeld an.
"Heute werden mehr Filme und Songs privat kopiert, als je zuvor.
Sie werden heute auf Festplatten gespeichert und nicht mehr auf
Kassetten. Es war höchste Zeit, dass die Bundesregierung diese
Veränderung berücksichtigt," so Christof Straub von der Initiative
"Kunst hat Recht." Die Festplattenabgabe würde den Kunstschaffenden
jährlich rund zehn Mio. Euro bringen, die Hälfte der Einnahmen ist
sozialen und kulturellen Zwecken gewidmet.
In der Initiative "Kunst hat Recht." haben sich 2.500 Autoren,
Musiker, bildende Künstler und Filmschaffende zusammengeschlossen, um
auf den massiven Einkommensverlust durch die Missachtung des
Urheberrechts im Internet aufmerksam zu machen. Die Kunstschaffenden
sehen in der Festplattenabgabe den "längst notwendigen Ausgleich
dafür, dass im privaten Bereich die Bezahlung von urheberrechtlich
geschützten Werken beständig abnimmt", so Christian Kolonovits, einer
der Initiatoren der Initiative.
Nachfolgend Daten und Fakten zur Festplattenabgabe:
Warum eine Festplattenabgabe?
Laut österreichischem Urheberrechtsgesetz kann und darf jede
Privatperson urheberrechtlich geschützte künstlerische Inhalte wie
Musik, Film, Literatur oder Bilder zum eigenen privaten Gebrauch
kopieren. Dafür steht als Gegenleistung den Urhebern, also den
Kunstschaffenden, eine angemessene Abgeltung zu. Diese wird (schon
aus praktischen Gründen) nicht für jede einzelne Privatkopie
berechnet oder von Einzelpersonen geleistet, sondern pauschal - das
ist die Urheberrechtsabgabe (URA) oder auch Leerkassettenvergütung (§
42b UrhG).
Der Status Quo
Die Erweiterung der Leerkassettenvergütung auf Festplatten wird in
Österreich seit Jahren durch Einsprüche von Interessensgruppen der
Industrie und des Handels blockiert. Gleichzeitig haben einfache
Handhabung, gute digitale Qualität und sinkende Preise in den letzten
Jahren dazu geführt, dass mehr und mehr auf Festplatten kopiert wird
und kaum noch auf CD oder DVD (oder gar auf Kassette). Die Verkäufe
solcher Bild- und Tonträger gehen massiv zurück. Dadurch haben sich
auch die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung seit 2005 mehr als
halbiert - von 17,6 Mio. auf 7,9 Mio. Euro im Vorjahr.
Die Folgen
Werden die Festplatten auch weiterhin nicht in die bestehende
Leerkassettenvergütung integriert, entsteht den heimischen
Kunstschaffenden ein zusätzlicher Einkommensverlust von rund zehn
Mio. Euro pro Jahr. Die Speicherkapazitäten haben sich vervielfacht,
externe Festplatten haben heute Speicherkapazitäten im
Terabyte-Bereich. Dadurch haben sich privat kopierte Audio- und
Video-Inhalte auf Festplatten von 2003 auf 2010 vervielfacht.
Die bestehende Vergütungsregelung für das private Kopieren bedarf
dringend einer Anpassung an das völlig veränderte technologische
Umfeld. Die veraltete Gesetzeslage führt zu einem drastischen
Rückgang der Vergütungseinnahmen. Die österreichischen
Kunstschaffenden verlieren damit Tantiemeneinahmen und dringend
benötigte Unterstützungsleistungen.
Wie wird die Festplattenabgabe eingehoben?
Die Festplattenabgabe sieht vor, dass beim Kauf einer Festplatte
eine Urheberrechtsgebühr eingehoben wird - so wie schon bisher bei
anderen Leermedien. Die Höhe dieser Gebühr wird in Abstimmung mit der
Wirtschaftskammer Österreich und den Verwertungsgesellschaften
festgelegt.
Wen betrifft die Festplattenabgabe?
Da die Urheberrechtsabgabe nur die private Vervielfältigung zum
eigenen Gebrauch vergütet, betrifft es nur den privaten Nutzer.
Unternehmen, Institutionen, Krankenhäuser oder Behörden sind nicht
davon betroffen und können die Urheberrechtsabgabe zurückfordern.
Wie wird die Festplattenabgabe eingehoben?
Laut Gesetzgeber hat derjenige die Festplattenabgabe abzuführen,
der das unbespielte Trägermaterial vom In- oder Ausland aus als
erster in Österreich verkauft. Das ist in der Regel der Importeur, im
Falle einer inländischen Produktion ist es der Hersteller. Die
Festplattenabgabe wird - wie bei der Leerkassettenvergütung - in der
Folge auf jeder Handelsebene weiterverrechnet und ist somit für den
Händler ein Durchlaufposten. Die Einhebung der Urheberrechtsabgabe
und somit auch der Festplattenabgabe erfolgt durch die
Verwertungsgesellschaft austro mechana sowohl für ihre eigenen
Rechteinhaber (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) und auch
für die Berechtigten anderer Verwertungsgesellschaften für Literatur,
Musik, Film oder Bildrechte.
Wie werden die Einnahmen verteilt?
Die Hälfte der Einnahmen fließt in den Fonds für soziale und
kulturelle Förderungen ("SKE"). Aus diesem werden Kunstschaffende
unterstützt, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Außerdem werden daraus innovative Kulturprojekte gefördert, die
ansonsten nicht realisiert werden könnten. Jede
Verwertungsgesellschaft hat jährlich über die Verwendung dieser
Mittel an die Aufsichtsbehörde beim Justizministerium zu berichten.
Die andere Hälfte der Einnahmen wird individuell an die
Kunstschaffenden als Rechteinhaber verteilt. Das erfolgt in der Regel
durch Auszahlung eines Zuschlags auf das Tantiemenaufkommen des
abgelaufenen Jahres. Diese Rechteinhaber sind Autoren, Musiker,
Komponisten, Schauspieler, Filmregisseure, Verlage, kleine und große
Musik- und Filmproduzenten, Textautoren, Bildende Künstler,
Fotografen und Choreografen - also die österreichischen Künstler und
Kreativwirtschaft.
Rückfragehinweis:
Christiane Fuchs-Robetin Organisationsbüro "Kunst hat Recht." Tel.: +43 1 505 26 25-66 Mail: [email protected] Web: www.kunsthatrecht.at Facebook: http://www.facebook.com/kunsthatrecht Twitter: http://twitter.com/#!/KunsthatRecht YouTube: http://www.youtube.com/user/kunsthatrecht
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