• 20.04.2012, 09:46:14
  • /
  • OTS0053 OTW0053

FPÖ-Obermayr: Türkischer Richter darf nicht über Menschenrechte in der EU urteilen!

Nein zur Überprüfung von EU-Recht durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte!

Wien (OTS) - Durch den geplanten Beitritt der EU zur Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) würde sich die EU einer externen
Grundrechtskontrolle durch den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) unterwerfen. Dieser setzt sich aus 47 Richtern
zusammen, wobei jedes Mitgliedsland einen Richter stellt. "Darunter
etwa ein Richter aus Aserbaidschan und der Türkei. Diese Länder sind
weder europäisch, noch haben sie mit Menschenrechten viel am Hut! Wie
kommen wir dazu, dass über EU-Rechtsakte künftig Türken, Albaner,
Aserbaidschaner und Georgier urteilen können?", prangert der
freiheitliche EU-Mandatar Mag. Franz Obermayr die Auswirkungen eines
EMRK-Beitritts an.

Von Kompetenzkonflikten mit dem EuGH ganz zu schweigen sei die
inhaltliche Linie des EGMR mehr als bedenklich: "Wenn man einen
regelrechten Kreuzzug bis in die zweite Instanz machen muss, um
Kreuze in Klassenzimmern aufzuhängen; wenn der EGMR Italien verbietet
Migranten von Lampedusa zurückzuschicken; wenn Griechenland dem EGMR
für Flüchtlinge zu wenig zu bieten hat; wenn der EGMR England
verurteilt, weil es Scheinehen bekämpft; dann kann ich nur das
Schlimmste befürchten, sollte sich die EU dieser linkslinken
Judikatur unterwerfen", so Obermayr abschließend.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:presse-parlamentsklub@fpoe.at
   
   http://www.fpoe-parlamentsklub.at
   http://www.fpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel