• 19.04.2012, 20:35:52
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  • OTS0355 OTW0355

Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Ing. Franz G r a t z e r
(SP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.
a. betreffend Wohnbauförderungsmittel des Bundes.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) meinte,
die Zweckwidmung der Wohnbauförderung sei notwendig und finde die
Zustimmung ihrer Fraktion.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) betonte, der Punkt
der Zweckwidmung sei absolut richtig. Inhalte und Ideen des Antrages
seien gut, die Glaubwürdigkeit leider nicht gegeben. Trotzdem werde
seine Fraktion den Antrag unterstützen.

Abgeordneter Franz G a r t n e r (SP) erinnerte, dass der
Antrag darauf abziele, die Mittel für den Wohnbau zweckzuwidmen.
Niederösterreich habe seit dem Jahr 1996 insgesamt 300 Millionen Euro
Wohnbaufördermittel vom Bund bekommen und diese Summe auf 500
Millionen Euro aufgestockt. Das Salzburger Modell sei momentan nicht
umsetzbar, doch solle man auch Zukunftsvisionen haben. Der
Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel sollte man aber zustimmen.

Abgeordneter Martin S c h u s t e r (VP) meinte, dass bei der
Wohnbauförderung in weiten Teilen ein Klima der Zusammenarbeit
herrsche und die Menschen den sozialen Wohnbau dringend notwendig
hätten. Es wundere ihn, dass das Thema der Zweckbindung gerade in
Niederösterreich diskutiert werde - hier sei dies der Fall. Pro Jahr
würden 2.800 Wohneinheiten hergestellt. Man habe in Niederösterreich
ein deutlich besseres System als in Salzburg und man habe im Wohnbau
einen großen gemeinsamen Erfolg vorzuweisen, an dem man nicht rütteln
sollte. Die Beantragung erfolge in diesem Bereich in Niederösterreich
außerdem rasch und einfach. Mit dem Wohnservice verfüge man über ein
sehr gutes System.

Der auf Ablehnung lautende Ausschuss-Antrag wurde angenommen.

Es folgte eine Debatte über die Beantwortung der Anfrage des
Abgeordneten Thumpser an Landesrat Dr. Pernkopf betreffend Aufträge
des Landes NÖ an Firma "Brainbows".

Abgeordneter Benno S u l z b e r g e r (FP) bezeichnete die
vorliegende Beantwortung der Anfrage an Landesrat Pernkopf als
unzureichend, es sei keine differenzierte Beantwortung erfolgt. Es
gebe hier Aufklärungsbedarf, der auch die Grüne Fraktion betreffe.

Abgeordneter Herbert T h u m p s e r (SP) meinte, die Firma
Brainbows mit Frau Langthaler sei ein ausgezeichnetes Unternehmen,
inhaltlich und organisatorisch würde hier sehr gute Arbeit geleistet.
Er erklärte, dass seitens der Abgeordneten Krismer-Huber eine
ebensolche Anfrage wie seine an Landesrat Pernkopf eingebracht worden
war, diese sei jedoch binnen kürzester Zeit zurückgezogen worden. In
seiner Anfrage sei es nicht um die Firma Brainbows, sondern um die
Vorgangsweise gegangen.

Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) sagte, dass in
diesem Falle Amtsverschwiegenheit, Amtsgeheimnis sowie ein
Verschwiegenheitsgebot gelten würden. Darauf sei in der
Anfragebeantwortung hingewiesen worden. Ebenso sei darauf hingewiesen
worden, dass die Vergaberichtlinien eingehalten wurden. Es sei hier
eine ganz normale Vorgangsweise vorzufinden. Er beantragte, die
Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) merkte an, dass
man diese Art von Beantwortung in letzter Zeit ständig vorfinde. Man
gehe auf die Dinge nicht ein, da man sie nicht diskutieren wolle. Er
stellte den Antrag die Beantwortung grundsätzlich nicht zur Kenntnis
zu nehmen.

Der Antrag auf Annahme der Anfragebeantwortung wurde mit Mehrheit
angenommen.

Schluss der Sitzung!

Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12172
www.noe.gv.at/nlk

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