• 19.04.2012, 18:51:07
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Karlheinz Töchterle: Verbesserungen für Akademiker aus Drittstaaten sowie Studierende und Lehrende

Novellierung des Universitätsgesetzes im Nationalrat beschlossen - verkürzte Frist bei der Berufsanerkennung für Drittstaatsangehörige und Inskription NEU

Wien (OTS/BMWF) - Die Novellierung des Universitätsgesetzes wurde
heute im Parlament beschlossen. "Sie bringt Verbesserungen für
Akademiker aus Drittstaaten sowie Studierende und Lehrende", weist
Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle auf die
verkürzte Frist bei der Berufsanerkennung für Drittstaatsangehörige
sowie die Neuregelung der Inskription an den Universitäten hin.

Das gemeinsam mit Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz
erarbeitete 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung von
Akademikern aus Drittstaaten umfasst u.a. die Halbierung der
Wartezeit für die Bearbeitung der Anträge. Hatten Universitäten
bisher ab Einreichen der vollständigen Unterlagen sechs Monate Zeit
für eine entsprechende Überprüfung und Entscheidung, ob der Abschluss
nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind, sind es
künftig nur mehr drei Monate. "Die notwendigen Änderungen im
Universitätsgesetz waren rasch möglich und tragen zu einer
Verbesserung für ausländische Akademikerinnen und Akademiker
wesentlich bei", betont Töchterle.

Das 5-Punkte-Programm beinhaltet weiters:
- eine zentrale Anlaufstelle und einen Infopoint für die
Nostrifizierung
- die Möglichkeit der zentralen Einreichung bei der bestehenden
Infostelle NARIC (National Academic Recognition Information Centre)
- eine zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich
Medizin
- eine kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie und das Recht auf
Bewertung von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich

Die zweite Änderung in der heute beschlossenen UG-Novelle bringt eine
gemeinsam mit den Hochschulpartnern (uniko, ÖH) erarbeitete
Neuregelung der Inskription. Sie löst die Voranmeldung ab und ist ab
dem kommenden Wintersemester in Kraft. Durch die Neuregelung der
Inskription kommt es zu einer verbesserten Planbarkeit für die
Universitäten sowie Verbesserungen für (angehende) Studierende. "Die
Neuregelung ist für die Studierenden und Lehrenden maßgeschneidert,
wurde sie doch auch von ihnen und damit aus der Praxis federführend
gestaltet", so der Minister.

Die Neuregelung der Inskription im Überblick:
- Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an
einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet künftig
österreichweit am 5. September (Wintersemester) bzw. am 5. Februar
(Sommersemester).
- Die Allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für die erstmalige
Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium. Für Studien mit
Aufnahmeverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstest gelten diese
Fristen nicht.
- Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate nach Anhörung
des Senats fest, sie endet österreichweit einheitlich. Dabei hat die
Zulassungsfrist für das Wintersemester mindestens acht Wochen, für
das Sommersemester mindestens vier Wochen zu betragen.

- ÖH und uniko haben einen engen Ausnahmekatalog erarbeitet, der
Härten in Einzelfällen mildert. Davon Betroffene bekommen die
Möglichkeit, in der Nachfrist (im Wintersemester: 30. November, im
Sommersemester: 30. April) zu inskribieren.
- Auch die Inskription eines Masterstudiums kann in der Nachfrist
erfolgen. Weiters kann die Universität in Ausübung ihrer Autonomie
zusätzliche Personengruppen die nachträgliche Inskription
ermöglichen. Die Frist zur Fortsetzungsmeldung bleibt gleich wie
bisher.
- Doktoratstudierende können tagesaktuell zum Studium zugelassen
werden.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5, 1014 Wien
Presse: Mag. Elisabeth Grabenweger
Tel.: +43 1 531 20-9014
mailto:[email protected]
www.bmwf.gv.at

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