- 19.04.2012, 13:52:16
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Universitäten bieten transparente Informationen bei Stellenausschreibung
Ergebnisse der AK-Studie haben wenig Aussagekraft
Wien (OTS) - Die Vorhaltungen der Arbeiterkammer, wonach sich die
Universitäten als Dienstgeber nicht an die gesetzlichen Vorschriften
bei der Ausschreibung von Stelleninseraten hielten, nimmt die
Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) zum Anlass für
folgende Klarstellung: Die Regelungen für den öffentlichen Dienst
(Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) traten - anders als jene für die
Privatwirtschaft - ohne Vorlaufzeit mit Jahresbeginn 2012 in Kraft.
Das Forum Personal der uniko hat sich umgehend mit den neuen
gesetzlichen Anforderungen zur Stellenausschreibung befasst und dazu
Ende Februar einen entsprechenden Textentwurf an alle Universitäten
übermittelt. Die Umstellung auf die neuen gesetzlichen Vorgaben bei
der Ausschreibung von Stelleninseraten an den Universitäten fiel
somit in den Untersuchungszeitraum der AK-Studie (erstes Quartal
2012), weshalb die dort veröffentlichen Ergebnisse wenig Aussagekraft
über die aktuelle Praxis besitzen.
"Die Universitäten haben hohes Interesse daran, ihren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faire und transparente
Informationen im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung zur
Verfügung zu stellen", betont dazu die stellvertretende
uniko-Generalsekretärin Doris Schöberl. Im Übrigen sind alle
Informationen zum Uni-Kollektivvertrag für jede/n Interessierte/n
über die Seite des Dachverbands der Universitäten öffentlich
zugänglich und einsehbar.
http://www.uniko.ac.at/dachverband/kollektivvertrag/informationen
Rückfragehinweis:
Manfred Kadi Referent für Öffentlichkeitsarbeit Österreichische Universitätenkonferenz Floragasse 7 / 7, 1040 Wien Tel.: +43 (0)1 310 56 56 - 24 Fax: +43 (0)1 310 56 56 - 22 Email: [email protected] Homepage: www.uniko.ac.at
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