• 19.04.2012, 13:21:13
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  • OTS0227 OTW0227

Erkennbarkeit der Verpartnerung im Pass abgeschafft

Stadt Wien reagiert auf Kritik an Kennzeichnung von Eingetragenen PartnerInnenschaften durch Gebührenvermerk

Wien (OTS) - Die Stadt Wien wurde gestern Mittwoch vom
Rechtskomitee LAMBDA darauf aufmerksam gemacht, dass durch
Gebührenvermerke in Reisepässen nichtösterreichischer
StaatsbürgerInnen - nur für Insider erkennbar - als Eingetragene
PartnerInnen "geoutet" werden. Dieser Umstand ist in den
gebührenrechtlichen Vorschriften des Bundes begründet. Generell ist
bei Vorlage von ausländischen Dokumenten, wie z.B. Reisepässen, von
den Behörden ein Vermerk über die entrichtete Gebühr anzubringen. Die
Stadt Wien hat auf den Hinweis umgehend reagiert. Ab sofort wird
dieser Gebührenvermerk in einer neutralen Form angebracht. Damit sind
Eingetragene PartnerInnenschaften und Ehen nicht mehr unterscheidbar.

"Dieses - wenn auch nur für Insider erkennbare - Outing per
Amtsstempel im Reisepass stellt deswegen ein Problem dar, weil in
über 80 Ländern weltweit Homosexualität leider immer noch strafbar
ist. Es war mir ein Anliegen Menschen, die sich in Österreich
verpartnern nicht auf Grund eines behördlichen Vorgangs in anderen
Ländern in Gefahr zu bringen. Daher haben wir schnell reagiert und
eine gute Lösung gefunden", betont die für Antidiskriminierung
zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger.

Die Stadt Wien geht hier als Vorbild voran: Schon jetzt war im
Vermerk im Pass nur die Magistratsabteilung 35 als zuständige Stelle
sowohl bei Verpartnerungen, als auch bei Eheschließungen angegeben um
eine unterschiedliche Behördenbezeichnung (Bezirksverwaltungsbehörde
für eingetragene PartnerInnenschaften bzw. Standesamt für
Eheschließungen) zu vermeiden. Damit dieser Vermerk überhaupt aus dem
Pass kommt, muss der Bund das Gebührengesetz abändern, dann kann nach
Gebührenverrichtung nur eine Bestätigung ausgegeben werden. "Wir
fordern dahingehend eine Reform des Gebührengesetzes", so Stadträtin
Frauenberger.

Frauenberger abschließend: "Das Gesetz zur eingetragenen
PartnerInnenschaft war ein längst fälliger Schritt, auf den viele
Menschen gewartet haben. Dennoch hat dieses Bundesgesetz seine
Mängel, weil es die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in
einigen Bereichen fortschreibt. Politisches Ziel bleibt daher die
Öffnung einer reformierten Form der Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare." (Schluss) grs

Rückfragehinweis:
Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
Mediensprecherin Stefanie Grubich
Tel.: +43 1 4000 81853
mailto:[email protected]

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