- 19.04.2012, 12:33:01
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Meinl Bank zu Debatte über lange Verfahren in Wirtschaftssachen: "Bei MEL ist Staatsanwalt für lange Dauer verantwortlich"
Wien (OTS) -
- OLG Wien bestätigte, dass Staatsanwalt für langes Verfahren
verantwortlich ist - dieser hat: "Recht auf zügiges Verfahren
gebrochen"
- Drei Jahre nach unrechtmäßiger U-Haft gegen Meinl - EUR 100 Mio
Kaution immer noch nicht rückerstattet, während relevante
Institutionen Rechtsposition der Meinl Bank bestätigen
Die Meinl Bank äußerte sich heute zur aktuellen Debatte über die
langen Justizverfahren in Wirtschaftssachen. Vertreter der
Korruptionsstaatsanwaltschaft, der Polizei und des Justizministeriums
äußerten sich in der Öffentlichkeit zu diesem Thema. Tenor der
Behördenvertreter: Wirtschaftssachen seien sehr komplex und zuweilen
würden durch exzessives Ausnutzen von Rechten der Beschuldigten
Verfahren in die Länge gezogen. Auch das Thema "MEL" wird in diesem
Zusammenhang genannt.
Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Wir weisen strikt jede
Unterstellung zurück, unser Institut wäre dafür verantwortlich, dass
das so genannte MEL Verfahren mittlerweile schon zu lange dauert. Die
Fakten beweisen das Gegenteil: Erst Ende März dieses Jahres entschied
das Oberlandesgericht (OLG) Wien, dass in Zusammenhang mit MEL das
Grundrecht der Beschuldigten auf ein zügiges Verfahren
(Beschleunigungsgebot) massiv verletzt wurde. Ebenso kritisierte das
OLG Wien die fragwürdigen Vorkommnisse rund um die Bestellung des
mittlerweile dritten Gutachters durch den Staatsanwalt. Auch hier
sagt das Gericht dass das Beschleunigungsgebot gebrochen wurde."
"Zuerst Festnahme dann drei Jahre vergebliche Suche nach einer
Tat"
Im Detail bezog sich Peter Weinzierl, auf die Aussage des Leiters
der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, der
sinngemäß feststellte, Wirtschaftsverfahren dauerten deshalb so lange
weil - im Unterschied zu Einbruchsdiebstählen - es im Bereich der
Wirtschaft schwer feststellbar sei, welches überhaupt die Tat sei.
Auf das MEL Verfahren bezogen, das nun schon seit drei Jahren durch
Vorverurteilungen des Staatsanwalts gekennzeichnet sei, zeige dieser
Satz, wie hier die Unschuldsvermutung umgedreht werde, so Weinzierl.
"Die Chronologie der Ereignisse in Zusammenhang mit MEL macht dies
deutlich: Zuerst erfolgt eine Festnahme im Verein mit einer
unglaublichen Kaution und dann wird drei Jahre vergeblich danach
gesucht, ob überhaupt eine "Tat" vorliegt. Für die Beschuldigten
bedeutet dies, dass sie jahrelang ohne richterliches Urteil an den
Pranger gestellt werden und wenn sie sich mit den Mitteln des
Rechtstaates gegen diese Ungerechtigkeit zur Wehr setzen, werden sie
noch dafür kritisiert, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Für
einen modernen Rechtstaat ist dies nicht akzeptabel", sagte
Weinzierl. Der Bank Vorstand appellierte erneut an die unabhängige
Justiz, das Verfahren in die Bahnen des Rechtstaats zurückzuführen
und dasselbe einzustellen.
Vorverurteilungen gegen Meinl und Meinl Bank
Weinzierl: "Die Meinl Bank ist seit mindestens drei Jahren einer
beispiellosen tendenziösen Vorgangsweise eines Staatsanwalts
ausgesetzt. Dies beginnt mit einer medial ausgeschlachteten,
unrechtmäßigen Verhaftung von Julius Meinl und der Festsetzung einer
geradezu absurd hohen Kaution von EUR 100 Mio mit den Folgewirkungen
einer Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit die seinesgleichen
sucht. Das weitere Verfahren ist gekennzeichnet durch tendenziöse
Verwendung von Unterlagen in Gerichtsakten, eine unrechtmäßige
Hausdurchsuchung in der Slowakei, den Versuch, einen renommierten
Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten - negative
Richtung zu beeinflussen, die Verwendung eines gefälschten Meinl-
Schreibens in der Argumentation des Staatsanwalts, die Führung eines
Parallelaktes, um den Beschuldigten Einsicht in für sie wichtige
Aktenteile vorzuenthalten, die Verwendung gefälschter Unterlagen
durch den zuständigen Staatsanwalt, sowie die falsche Zeugenaussage
eines ermittelnden Polizisten." Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen
verwehre man sich dagegen, dass die MEL- Angelegenheit in einen Topf
mit anderen Verfahren geworfen wird. Die Verantwortung für die Dauer
liege ganz klar beim verantwortlichen Staatsanwalt, so Weinzierl
Nicht nachvollziehbar sei es auch, dass mehr als drei Jahre nach
der unrechtmäßigen U-Haft und der Kaution diese Schritte noch immer
nicht rückgängig gemacht worden seien. Der Bank Vorstand erinnerte
daran, dass in der Sache - entgegen den Vorwürfen eines Staatsanwalts
- die wesentlichen heimischen und internationalen Institutionen die
Position der Meinl Bank vertreten. Dies sei letztlich
ausschlaggebend:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius
Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position
der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: [email protected]
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