• 19.04.2012, 12:07:42
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Festplattenabgabe würde massive Belastung der Konsumenten in Österreich bedeuten

WKÖ: Konsumenten müssten bis zu 30 Millionen Euro pro Jahr mehr ausgeben - Mehrbelastung würde dem Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig schaden

Wien (OTS/PWK256) - Das Bundesgremium des Maschinenhandels, das
Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, der
Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie sowie die
Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer
Österreich, die gesetzliche Standesvertretung von mehr als 130.000
Betrieben, sind verwundert über den Vorstoß von Kulturministerin
Claudia Schmied nach einer gesetzlich verpflichtenden
Urheberrechtsabgabe und lehnen diesen als Anschlag auf die Geldbörsen
der Konsumenten in Österreich entschieden ab.

Die Diskussion um eine Urheberrechtsabgabe für Festplatten ist
nicht neu: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits mehrfach zu
Recht festgestellt, dass Festplatten keiner Vergütungspflicht
unterliegen. Zusätzlich hat er, um die ausufernde Abgabenflut auf
jegliche Art von Speichermedien einzudämmen, die sinnvolle
Einschränkung der "wesentlichen Nutzung" getroffen. Derzeit wird
darüber hinaus zu dieser Thematik neuerlich ein Verfahren vor dem OGH
geführt, bei dem beide Unterinstanzen eine Abgabepflicht für
Festplatten abermals ausdrücklich verneint haben. Eine Entscheidung
des OGH wird für 2012 erwartet. Es scheint bemerkenswert, dass
bereits jetzt, vor dem Endurteil des OGH, die beklagte Prozesspartei
massive Unterstützung der Politik einfordert.

"Dieser Vorstoß ist eindeutig das falsche Signal: Er widerspricht
nicht nur der bisherigen Rechtsprechung, sondern geht auch in erster
Linie zu Lasten der Konsumenten", zeigt sich Wolfgang Krejcik, Obmann
des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, mit der Ankündigung einer
verpflichtenden Festplattenabgabe empört und lehnt sie "als
beispiellose Anlassgesetzgebung mit massiv nachteiligen Auswirkungen
auf die österreichische Wirtschaft" ab. "Hier sollen mit allen
Mitteln neue Abgaben konstruiert werden, die den österreichischen
Konsumenten massiv schaden", zeigt sich Krejcik empört. "Es ist eben
sehr einfach, eine Ergiebigkeit der Einnahmenquellen
wiederherzustellen, wenn man nur an der Steuerschraube drehen muss,
ohne sich um wirtschaftliche Realitäten kümmern zu müssen."

"Fakt ist", so Ulrich Fuchs, Obmann des österreichischen
Maschinenhandels, "dass durch eine Urheberrechtsabgabe auf
Festplatten den Konsumenten Mehrkosten bis zu 30 Millionen Euro pro
Jahr entstehen würden (Tendenz steigend). Gleichzeitig stellt die
Urheberrechtsabgabe für österreichische Händler einen enormen
Wettbewerbsnachteil dar und schwächt den Wirtschaftsstandort, da
neben den Konsumenten auch viele Lieferanten und Importeure ins
Ausland (zB in die Slowakei) abwandern bzw. über das Internet
einkaufen und in Österreich so Arbeitsplätze und Steuereinnahmen
verloren gehen".

"Der Einnahmenrückgang der Verwertungsgesellschaften bei derzeit
abgabepflichtigen Speichermedien zeigt insbesondere, dass die
Abgabepflicht und die Höhe der Tarife den Markt in Österreich bei
diesen Medien nachhaltig geschädigt haben und sich die Kunden über
andere Kanäle versorgen", sieht sich Fuchs in seinen Befürchtungen
bestätigt und weist darauf hin, dass die Urheberrechtsabgabe bei
einigen Speichermedien bereits bis zu 40% des Kaufpreises ausmacht.

"Festgehalten werden muss auch", erklärt Krejcik "dass es sich bei
der Urheberrechtsabgabe lediglich um die Abgeltung der Privatkopie
handelt und der Konsument nochmals für die Kopie eines von ihm
bereits legal erworben Produktes zahlt. Raubkopien oder illegale
Downloads sind davon nicht erfasst". "Darüber hinaus", so Krejcik
weiter "haben private Konsumenten auch keine Chance, sich von der
Abgabe befreien zu lassen, selbst wenn sie noch nie in ihrem Leben
eine Privatkopie gemacht haben und ihre Speichermedien für ganz
andere Zwecke verwenden".

Auf eine mögliche Novellierung der Urheberrechtsabgabe
angesprochen, sind sich beide Obleute jedenfalls einig, dass "wenn
überhaupt, in erster Linie grob nachteilige Bestimmungen wie die
einseitige Tarifveröffentlichung oder die Rückwirkung der Tarife
geändert werden müssen und nicht neue Zwangsabgaben und unangemessene
Belastungen für Konsumenten erfunden werden. Aber natürlich steht den
Künstlern eine Vergütung für erbrachte Leistungen zu." (JR)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels und Bundesgremium des Maschinenhandels
Mag. Stefan Adametz, LL.M., MBA
Tel.: 05 90 900-3324
E-Mail: [email protected], [email protected]

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