• 19.04.2012, 11:45:32
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  • OTS0152 OTW0152

Staatssekretär Kurz begrüßt Nationalratsbeschluss zur verbesserten Berufsanerkennung von Akademikern aus Drittstaaten

Integration funktioniert durch Leistung: Leistung ermöglichen, Leistung fordern und Leistung anerkennen!

Wien (OTS) - Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz begrüßt den
heutigen Beschluss des Nationalrats zur verbesserten
Berufsanerkennung von Akademikern aus Drittstaaten, wie das
Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle
erarbeitet hat. Es geht um mehr Information, verbessertes Service und
kürzere Verfahren für Nostrifizierungswerberinnen und -werber.
"Integration funktioniert durch Leistung. Diese Leistung muss man
zunächst möglich machen. Dann kann man sie einfordern, und wenn sie
einmal erbracht wurde, dann muss man diese Leistung auch anerkennen.
Wer im Ausland eine gute Ausbildung gemacht hat, der soll bei uns
nicht Taxi fahren müssen", betonte Kurz. "Wir nutzen damit künftig
verstärkt vorhandenes Potenzial."

Viele Menschen mit Migrationshintergrund haben in ihren früheren
Heimatländern akademische Abschlüsse erworben, finden in der
Privatwirtschaft aber keine adäquate Stelle, weil die Unternehmen
ihre Qualifikation nicht einschätzen können bzw. werden in
reglementierten Berufen nicht tätig, weil sie die dafür notwendige
Nostrifizierung nicht machen. Zahlen bestätigen, dass viele Menschen
mit Migrationshintergrund aufgrund der Probleme in
Beschäftigungsverhältnissen stehen, die nicht ihren Qualifikationen
entsprechen: Nur jede/r dritte Akademiker/in, der/die im Ausland eine
Ausbildung erworben hat, lässt sich diese in Österreich anerkennen.
Mehr als ein Viertel der im Ausland geborenen Beschäftigten ist
überqualifiziert.

Das von Wissenschaftsminister Töchterle erarbeitete
Fünf-Punkte-Programm wird die Anerkennung/Nostrifizierung von
Abschlüssen von Akademiker/innen aus Drittstaaten erleichtern.

Unter "Nostrifizierung" versteht man die vollständige Anerkennung
eines ausländischen Studienabschlusses durch eine österreichische
Universität. Dabei wird das ausländische Studienprogramm mit dem
entsprechenden inländischen Studium verglichen. Fehlende Teile, die
in Österreich für das Studium essenziell sind, müssen nachgeholt
werden. Die Nostrifizierung ist für jene Bewerber/innen notwendig,
die einen gesetzlich reglementierten Beruf (z.B. Arzt/Ärztin,
Lehrer/in, Zivilingenieur/in, Rechtsanwalt/wältin) ausüben möchten
und nicht ohnehin bereits das Berufsrecht aufgrund des EU-Rechts
haben.

Rückfragehinweis:

Staatssekretariat für Integration
   Pressereferat
   1010 Wien, Minoritenplatz 9
   Tel +43 1 53126-7005
   mailto:[email protected]

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