- 18.04.2012, 12:15:28
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Subsidiaritätsrüge geht ins Leere
Wien (OTS) - Die Aufregung um die Transparenzrichtlinie ist
unbegründet, es geht um Verfahrensvorschriften und nicht um den
Eingriff in nationale Kompetenzen: Der Spielraum bei der
Preisfestsetzung und Kostenerstattung bleibt explizit den
Mitgliedstaaten erhalten.
Zu der gestern im EU-Unterausschuss beschlossenen
Subsidiaritätsrüge betonte Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der
Pharmig, dass hier offenbar ein Missverständnis zu den
Begrifflichkeiten vorliege.
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der sogenannten
Transparenzrichtlinie ändert nicht die Zuständigkeiten der nationalen
Staaten im Gesundheitswesen, sondern sieht eine Verkürzung der
Entscheidungsfristen der Behörden vor, es geht also um eine
Verfahrensvorschrift. Weiters geht es dabei nicht um die Zulassung
von Arzneimitteln (also die Erlaubnis der Behörde, ein Medikament in
Verkehr zu bringen), sondern um die Frage der Dauer jenes Verfahrens,
das regelt, ob ein Arzneimittel als Krankenkassenleistung definiert
wird, also die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.
Zur Transparenzrichtlinie, die seit 1989 unverändert gilt, hatte
die EU-Kommission am 1. März 2012 eine Neuauflage vorgelegt, die im
Wesentlichen Anpassungen und Modernisierungen enthält. Kernprinzip
auch der derzeit geltenden Richtlinie sind faire Verfahrensregeln mit
dem Ziel, rascheren Patientenzugang zu neuen Therapien zu ermöglichen
und effektive Durchsetzungsmechanismen zu garantieren. Die Kommission
hat bereits 2009 die mangelnde Umsetzung der Transparenzrichtlinie
durch einige Mitgliedstaaten gerügt.
Die Neuregelungen sollen zu mehr Verfahrenstransparenz im
Erstattungsverfahren und schnelleren Entscheidungen im Sinne der
Versicherten beitragen. Dabei handelt es sich um rechtsstaatliche
Mindestnormen. "Ich bin verwundert über die Reaktion der
Abgeordneten, aber auch des Ministers", sagte Huber nach
Bekanntwerden der Beschlussfassung des EU-Unterausschusses des
Nationalrates. "Die Richtlinie regelt nicht die in die nationale
Zuständigkeit fallende Frage, ob ein Arzneimittel erstattet wird,
sondern wie lange das Verfahren dauern darf", stellt Huber klar. Die
nun publizierten Kosten, die durch die Neuregelung entstehen könnten,
seien nicht nachvollziehbar. Schon derzeit könnten Unternehmen
Behörden im Rahmen der Staatshaftung bei Verletzung von
europarechtlichen Bestimmungen auf Schadenersatz klagen, so Huber
abschließend.
Über die Pharmig: Die Pharmig ist die freiwillige
Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie. Derzeit
hat der Verband 120 Mitglieder (Stand Jänner 2012), die den
Medikamenten-Markt zu fast 100 Prozent abdecken. Die
Mitgliedsunternehmen der Pharmig bieten Arbeitsplätze für ca. 10.000
Beschäftigte.
Rückfragehinweis:
Pharmig - Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
Communication & PR, Mag. Barbara Grohs
Tel. 01/40 60 290-20
mailto:[email protected]
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