• 18.04.2012, 11:24:29
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BZÖ-Westenthaler: Opposition bringt Passgesetznovelle zu Fall

Regierung wollte ihre Privilegien festschreiben und über das Parlament "drüberfahren"

Wien (OTS) - Mit einer Überraschung endete heute die Debatte zur
Novelle des Passgesetzes im parlamentarischen Innenausschuss: Ein
Vertagungsantrag von BZÖ-Fraktionsführer Abg. Peter Westenthaler
wurde nach eingehender Debatte einstimmig beschlossen. Somit heißt
es: "Zurück an den Start und Neuverhandlungen."

Westenthaler führte im Innenausschuss aus, "dass die vorliegende
Regierungsvorlage ausschließlich die Privilegien der
Koalitionsregierung in Sachen Diplomatenpässe festgeschrieben hätte."
So habe die Regierungsvorlage etwa vorgesehen, dass sich bei der
Vergabe von Diplomatenpässen an Regierungsmitgliedern samt Ehegatten
nichts ändert und darüber hinaus "über die Hintertür" willkürlich von
der Regierung Beauftragte in den Besitz von Diplomatenpässen kommen
könnten. Auch ein von den Regierungsparteien in letzter Sekunde
eingebrachter Abänderungsantrag hätte keine wirkliche Verbesserung
gebracht.

Westenthaler will nun eine Einigung auf Parlamentsebene - "dort, wo
sie auch hingehört" - mit allen fünf Parlamentsparteien erzielen.
"Künftig sollen jedenfalls nur mehr Personen des aktiven öffentlichen
politischen Lebens mit Diplomatenpässen ausgestattet werden, die
tatsächlich durch diese Pässe in diplomatischen Missionen geschützt
werden müssen", so der BZÖ-Mandatar. Keinesfalls dürfe dieses
Dokument für ehemalige oder nicht aktive Politiker ausgestellt werden
- oder für Politiker, die eben nicht auf Auslandsmissionen tätig
sind.

"Der heutige Vertagungsbeschluss ist jedenfalls ein wichtiger und
richtiger Schritt in Richtung einer Sanierung des Passgesetzes
bezüglich der Ausstellung von Diplomatenpässen, die nun vom Parlament
und nicht mehr von der Regierung durchgeführt werden sollte, weil der
Vorschlag der Regierung gescheitert ist", erklärte Westenthaler.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC

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