• 17.04.2012, 14:12:12
  • /
  • OTS0202 OTW0202

EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung

--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Einladung
zur

73. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG

am 15. Mai 2012 um 10.00 Uhr
             BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43

                                  Tagesordnung

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
    Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des
    Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2011
    sowie Vorlage des Corporate Governance-Berichtes


 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäfts-
    jahres 2011

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
    für das Geschäftsjahr 2011

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
    für das Geschäftsjahr 2011

 5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder der
    Ausschüsse des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und die folgenden
    Geschäftsjahre

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2013

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
    Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab
    Beschlussfassung zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende
    Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der
    Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens.


 9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 71. ordentlichen
    Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum
    der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb
    eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung
    des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab
    dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des
    Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben.

10. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 71. ordentlichen
    Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum
    der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb
    eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung
    des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab
    dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils
    zulässigen Höchstausmaß zu erwerben (zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls
    zum Einzug eigener Aktien.


11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 21 und 28

12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, in den §§ 6 und 19

Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen ab 24. April 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43,
im Vorstandsbüro/ Investor Relations, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht
    - Corporate Governance-Bericht
    - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
    - Vorschlag für die Gewinnverwendung
    - Bericht des Aufsichtsrates
    - Beschlussvorschläge
    - Lebenslauf und Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der Kandidaten für die
    - Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6.
    - Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 11.
    - Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 12.


Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift

dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab
24. April 2012 außerdem im Internet unter www.bks.at zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 24. April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations,
oder per Telefax unter der Telefaxnummer +43/463/5858-123 zugeht. Zum Nachweis
der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 4. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43/463/5858-123, oder an 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43,
Vorstandsbüro/Investor Relations, oder per E-Mail an [email protected],
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.bks.at zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 5. Mai
2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt auch für
Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren Vorzugsaktien
mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden
Rechte (z.B. Teilnahme in der Hauptversammlung, Fragerechte).

depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 10. Mai 2012 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:

per Post:
BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich

per Telefax:
+43/463/5858-123

per E-Mail:
[email protected], wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als pdf, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20
AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
10. Mai 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen
muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 10. Mai 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 14. Mai 2012,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

per Post:
BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich

per Telefax:
+43/463/5858-123

per E-Mail:
[email protected], wobei die Vollmacht,
beispielsweise als pdf, dem E-Mail  anzuschließen ist.

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bks.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist
unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt in 30.960.000 auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende Vorzugs-
Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 334.385 Stamm-Stückaktien
als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 30.625.615.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich unter Vorlage der Depotbestätigung und eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Klagenfurt, im April 2012

Der Vorstand

[pic]

Rückfragehinweis:
Mag. Herbert Titze, BKS Bank AG
[email protected], 0463/5858-120
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent:    BKS Bank AG
             St. Veiter Ring 43
             A-9020 Klagenfurt
Telefon:     +43 (0)463 5858-0
FAX:         +43 (0)463 5858-329
Email:       [email protected]
WWW:         www.bks.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000624705, AT0000624739
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:     Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel