- 17.04.2012, 11:48:16
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Auslandseinsätze - Ministerrat beschließt Befugnisse unserer Auslandssoldaten
Darabos: "Wir geben unseren Soldaten Rechtssicherheit"
Wien (OTS/BMLVS) - Der Ministerrat hat heute mit einer Reihe von
Verordnungen die Befugnisse österreichischer Auslandssoldaten
eindeutig geregelt. Die Verordnungen fußen auf der jüngsten Novelle
des Auslandseinsatzgesetzes und schlüsseln detailliert auf, welche
Maßnahmen österreichische Soldaten im Ausland setzten dürfen. "Mit
der Novelle zum Auslandseinsatzgesetz und den entsprechenden
Verordnungen geben wir unseren Soldatinnen und Soldaten die nötige
Rechtssicherheit bei ihren Einsätzen im Ausland", sagte
Verteidigungsminister Norbert Darabos am Rande des Ministerrates.
Für jede Mission, an der österreichische Soldaten beteiligt sind
(EUFOR Althea in Bosnien, ISAF in Afghanistan, KFOR im Kosovo, UNDOF
in Syrien und UNIFIL im Libanon) wurde, gemäß den speziellen Zielen
und Anforderungen der Mission, eine eigene Verordnung erlassen.
Geregelt wird unter anderem in welchen Fällen Personen durchsucht,
angehalten, weggewiesen oder festgenommen werden können und welche
Maßnahmen zum Schutz der jeweiligen Mission gesetzt werden dürfen.
"Entscheidend ist, dass unseren Soldatinnen und Soldaten im
Auslandseinsatz Rechtssicherheit haben, wenn sie in den einzelnen
Missionen, in Erfüllung der Aufträge der Vereinten Nationen, die
erlaubten Befugnisse ausüben. Das stellen wir sicher", so Darabos.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Mag. Stefan Hirsch, Pressesprecher des Bundesministers Tel.: 050201-1020145 mailto:[email protected] oder Kommunikation/Presse Tel: +43 664-622-1005 [email protected] http://www.bundesheer.at
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