• 15.04.2012, 11:14:46
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MEL-Verfahren: Staatsanwaltschaft versucht Kritiker des fehlgeleiteten Verfahrens mundtot zu machen

Wien (OTS) -

- Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Ermittlungen gegen meine Person 
   wegen Rufschädigung sind offensichtlicher Versuch, mich mundtot 
   zu machen."
 - "OLG Wien kritisierte bereits 'massive' Rechtsverletzungen des 
   zuständigen Staatsanwalts - einzige Reaktion des 
   Justizministeriums darauf ist eine Weisung, Ermittlungen gegen 
   die Opfer der Rechtsverletzungen einzuleiten."
 - Während relevante Institutionen längst die Rechtsansicht der 
   Meinl Bank bestätigen, führt ein Staatsanwalt - nunmehr 
   offensichtlich mit Deckung des Justizministeriums - das Verfahren 
   auf Basis von falschen Zeugenaussagen, erfundenen 
   Polizeiberichten und gefälschten Dokumenten weiter.

Laut der am Montag erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins
"profil" führt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt auf Anordnung des
Justizministeriums Ermittlungen gegen den Vorstand der Meinl Bank,
Peter Weinzierl, wegen übler Nachrede gegenüber Staatsanwalt Markus
Fussenegger. Peter Weinzierl kritisiert dies scharf: "Ich wurde
bisher nicht über die Ermittlungen gegen mich in Kenntnis gesetzt und
es entspricht der typischen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in
dieser Causa, dass ich davon über die Medien erfahren musste. Das
Verfahren ist seit der unrechtmäßigen U-Haft gegen Julius Meinl vor
drei Jahren von einer unerträglichen Serie von Rechtsbrüchen und
Vorverurteilungen des zuständigen Staatsanwalts gekennzeichnet. Es
wird mittlerweile nur mehr von nachweislich falschen Zeugenaussagen,
nachweislich erfundenen Polizeiberichten, nachweislich gefälschten
Dokumenten im Akt und einer nachweislich rechtswidrigen Vorgangsweise
der Staatsanwaltschaft Wien aufrecht erhalten. Ich habe in den
letzten Monaten durch zahlreiche sachlich gefasste und gut
dokumentierte Schreiben an die Oberstaatsanwaltschaft und die Frau
Bundesminister für Justiz auf die Missstände aufmerksam gemacht. Die
einzige Reaktion darauf war ein Schreiben des zuständigen
Sektionschefs, dass ich die Frau Bundesministerin nicht belästigen
solle, da dies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht - und
nunmehr diese Anzeige."

Grundrecht, auf Rechtstaatsbrüche aufmerksam zu machen

Weinzierl stellte überdies fest: "Es ist ein Grundrecht eines
jeden Staatsbürgers, die Brüche fundamentaler rechtsstaatlicher
Prinzipien öffentlich aufzuzeigen - und nun soll berechtigte Kritik,
anstatt sie ernst zu nehmen, ganz offensichtlich durch staatliche
Repression unterbunden werden. Diese Ermittlungen sind ein
offensichtlicher Versuch, mich mundtot zu machen und mich meiner
verfassungsrechtlich gesicherten Grundrechte zu berauben. Diese
Vorgehensweise ist demokratiepolitisch völlig untragbar und verfolgt
nur ein einziges Ziel - die Wahrheit soll unterdrückt und von den
offensichtlichen Verfehlungen des zuständigen Staatsanwalts abgelenkt
werden."

OLG Wien stellte Rechtsbruch im Verfahren fest

Vor kurzem stellte das Oberlandesgericht (OLG) Wien
unmissverständlich fest, dass im MEL-Verfahren das Grundrecht auf ein
zügiges Verfahren durch den zuständigen Staatsanwalt gebrochen worden
ist. Das Gericht spricht hier wörtlich von einer "massiven
Rechtsverletzung" durch einen Staatsanwalt. "Bis heute hat die
Staatsanwaltschaft in keiner Weise auf diese Entscheidung des OLG
Wien reagiert. Vielmehr werden drei Wochen später Ermittlungen gegen
mich eingeleitet - dies bestätigt, dass der zuständige Staatsanwalt
in der Causa MEL nach fast 5 Jahren keinerlei verwertbare
Ermittlungsergebnisse hat. Aber statt diesem rechtswidrigen Treiben
umgehend ein Ende zu setzen, zieht das Justizministerium es vor, das
Fehlverhalten des Staatsanwaltes weiter zu decken und die Kontrolle
durch das unabhängige Gericht zu ignorieren", so Weinzierl weiter.

Serie von Vorverurteilungen - von illegaler Hausdurchsuchung
bis Verwendung gefälschter Unterlagen

Fakten belegen laut Weinzierl die wiederholten objektiv
feststellbaren Brüche fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien und
die vorverurteilende Vorgangsweise des zuständigen Staatsanwalts im
MEL-Diskurs:

- eine laut Univ. Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen 
   Julius Meinl, 
 - eine absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio, 
 - eine tendenziöse Verwendung von Unterlagen in Gerichtsakten, 
 - eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei, 
 - eine von einem Polizisten erfundene Zeugenaussage 
 - der Versuch, einen renommierten Gutachter inhaltlich in eine - 
   für die Beschuldigten - negative Richtung zu beeinflussen, 
 - die Verwendung eines gefälschten Meinl-Schreibens in der 
   Argumentation des Staatsanwalts
 - Die Führung eines Parallelaktes, um den Beschuldigten Einsicht in 
   für sie wichtige Aktenteile vorzuenthalten.

Dazu Weinzierl: "Das von mir verwendete und nunmehr inkriminierte
Zitat auf das sich die Ermittlungen wegen übler Nachrede offenbar
berufen, bedeutet - wenn man im Duden nachsieht - blindwütig und ohne
Maß und Besinnung. Auf Basis der vorgenannten und unzähliger anderer
Vorkommnisse und Fakten wird es mir ein Leichtes sein, in einem
objektiv geführten Verfahren nachzuweisen, dass die Vorgangsweise des
zuständigen Staatsanwaltes genau diesen Kriterien entspricht und
einen fortgesetzten Bruch der in der Strafprozessordnung normierten
Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Objektivität darstellt."

Relevante Institutionen pro Meinl Bank und contra Staatsanwalt

Weinzierl betont, dass die relevanten Institutionen entgegen den
Unterstellungen des zuständigen Staatsanwalts die Rechtsansicht der
Bank bestätigen:

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