- 13.04.2012, 08:30:34
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Kinder- und Jugendhilfe: Neues Gesetz keine "Schlagzeile"
Netzwerk Kinderrechte warnt vor weiteren "Schlägen" gegen junge Menschen
Wien (OTS) - "Es ist einfach zermürbend, dieses Ringen um das
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz, das nun schon seit Herbst 2008
andauert. Wir kritisieren vor allem den Geist, unter dem das Gesetz
steht. Kostenreduktion und nicht das Kindeswohl scheint am
wichtigsten zu sein. Dieser mittlerweile vierte Gesetzesentwurf
verdient leider keine Schlagzeile. Die Schläge werden jedoch
weiterhin die Kinder einstecken." warnt DSA Mag. Brigitte Pörsch,
Kinder- und Jugendanwältin der Steiermark. Die Begutachtungsfrist für
das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz endete am 10. April 2012.
Die Stellungnahmen aus dem Kreis der 35 Mitgliedsorganisationen des
Netzwerks Kinderrechte Österreich - www.kinderhabenrechte.at - sind
sehr zurückhaltend.
Abgeschwächtes "Vier-Augen-Prinzip" und fehlende Prävention
Auch im aktuellen Entwurf findet sich das wichtige
"Vier-Augen-Prinzip" nur abgeschwächt. Für
Kinderrechts-Organisationen ist aber klar, dass immer und
verpflichtend zwei Fachkräfte eine Gefährdungsabklärung für ein Kind
machen sollten, nicht bloß "erforderlichenfalls". Dafür brauche es
Geld und Ressourcen, die derzeitige finanzielle und personelle
Ausstattung der Jugendwohlfahrt ist nicht ausreichend. Oft können nur
mehr absolute Krisenfälle betreut werden, Prävention und die
notwendige Vernetzungsarbeit bleiben infolgedessen vielfach auf der
Strecke. "Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner hat zu
Begutachtungsbeginn darauf hingewiesen, dass wir dieses Gesetz
dringend brauchen, um den Kinderschutz in Österreich nachhaltig zu
verbessern. Ja, die Jugendwohlfahrt braucht unbedingt ein zeitgemäßes
gesetzliches Fundament, aber nicht in der bei den Verhandlungen
zwischen Bund und Ländern verwässerten Form." kritisiert das Netzwerk
Kinderrechte.
Zentrale Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe
Zudem fehle im föderalistischen Österreich eine zentrale
Steuerungsgruppe über die Bundesländergrenzen hinweg. Dazu DSA
Michael Gnauer von SOS Kinderdorf: "Um diesem jahrlangen Stillstand
ein Ende zu bereiten, fordern wir die Installierung eines Kinder- und
Jugendhilfebeauftragen auf Bundesebene. Es ist sinnvoll,
Qualitätsstandards, Forschung, Planung und Statistik österreichweit
in einer vergleichbaren Art und Weise zu regeln. Das wäre ein
wirklicher Motor zur Weiterentwicklung der österreichischen Kinder-
und Jugendhilfe." Es entspräche dem Interesse des Kindes (Art 3
Kinderrechtskonvention, Art 1 B-VG über die Rechte von Kindern) und
dem Gleichheitsgrundsatz (Art 2 Kinderrechtskonvention), wenn diese
Aufgaben mittels einer Vereinbarung gem. Art 15a B-VG an eine/n
Kinder- und Jugendhilfebeauftragte/n übertragen werden. Auch im
Kinderrechte-Prüfprozess Österreichs vor der UNO, der aktuell bis in
den Herbst 2012 läuft, ist die Jugendwohlfahrt ein klares
Schwerpunktthema.
Rückfragehinweis:
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez - Mobil: 0676/88011-1016
[email protected] - www.kinderhabenrechte.at
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