• 12.04.2012, 19:49:38
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Bures: Österreich hält an der Ablehnung von Gigaliner-Lkw fest Verkehrsausschuss debattiert über Verkehrsvorhaben der EU

Wien (PK) - Neben dem Bericht von Verkehrsministerin Doris Bures über
Vorhaben der EU im Verkehrsbereich für das Jahr 2012 standen auf der
Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses mehrere
Regierungsvorlagen. Sie betrafen die Regelung der Unfalluntersuchung
und ein Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten.
Diese wurden mehrheitlich beschlossen. Einstimmig angenommen wurde
hingegen der Ausstieg Österreichs aus der Hochseeschifffahrt.
Einstimmig war auch die Zustimmung zur Ratifizierung des Abkommens
der EU mit Norwegen über Satellitennavigationssysteme. Mehrheitlich
vertagt wurden ein Freiheitlicher Antrag zum Ausbau des Perjen-
Tunnels und drei BZÖ-Anträge zum Thema Vignettenpreiserhöhung,
Vignettenpflicht bei Wechselkennzeichen und Einführung einer 6-
Monats-Vignette. Mehrheitlich vertagt wurde sodann auch die
Behandlung einer Bürgerinitiative und einer Petition, welche die
Bahnstrecke Oberwart-Friedberg zum Inhalt hatten.

Bures sieht zahlreiche positive EU-Vorhaben für Österreich

Die Reihe der Fragen der Abgeordneten zum Bericht des
Verkehrsressorts über die EU-Vorhaben des Jahres 2012 im
Verkehrsbereich eröffnete Abgeordnete Gabriela Moser (G) mit dem
Hinweis, dass sie die Positionen Österreichs in der Frage der
Bekämpfung von Fluglärm und der Zulassung von so genannten Giga-
Linern vermisse. Die prinzipielle Ablehnung solcher Gigaliner-Lkw
bekräftigten auch Abgeordneter Christoph Hagen (B) sowie Abgeordneter
Dietmar Keck (S). Positiv sahen B-Abgeordneter Hagen und Abgeordneter
Wilhelm Haberzettl (S) die angekündigte Revision der TEN-Richtlinien.
Haberzettl wollte wissen, ob eine Mitfinanzierung österreichischer
Projekte seitens der EU gegeben sei. Abgeordneter Johann Rädler (V)
interessierte sich für den Stand der Vorarbeiten zur Einführung eines
Österreich-Tickets, das in allen Verkehrsverbünden gültig sein würde.

Verkehrsministerin Doris Bures unterstrich, dass durch Österreich
nicht weniger als drei wichtige Korridore, die für den europäischen
Güterverkehr auf der Schiene definiert worden sind, führen. Die
TEN-Richtlinien seien daher von besonderem Interesse für Österreich.
Das sei auch im Zusammenhang mit den großen Investitionen, welche die
EU für den Ausbau der Infrastruktur plant, von Relevanz. Einerseits
setze sich damit die Erkenntnis durch, dass Wachstum und Entwicklung
nicht durch Sparen allein zu stimulieren sind, sondern eine sinnvolle
und gezielte Investitionspolitik brauchen. Für Österreich würden sich
dadurch auch bessere Chancen für eine Ko-Finanzierung
österreichischer Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich
Schiene, ergeben.

Dem Ausbau der Südachse müsse dabei besondere Aufmerksamkeit
geschenkt werden, um hier wettbewerbsfähige Strecken zu schaffen.
Wichtig werde es sein, die Projekte Semmering-Basistunnel und
Koralmtunnel aufeinander abgestimmt durchzuführen. Es wäre wenig
sinnvoll, hier einen Flaschenhals entstehen zu lassen. Die Ablehnung
der Gigaliner Groß-Lkw sei in Österreich einhellig, da sie für das
österreichische Verkehrsnetz vielfältige Nachteile bringen würden.
Nicht zuletzt würden sie die Bestrebungen der Verlagerung des
Güterverkehrs auf die Schiene wieder in Frage stellen. Das Thema sei
noch nicht vom Tisch, da sich Bestrebungen innerhalb der EU bemerkbar
machen, weit schwerere Lkw als bisher für den Verkehr zuzulassen. Im
Sinne einer sinnvollen Verkehrs- und Umweltpolitik vertrete
Österreich auf EU-Ebene konsequent die Haltung einer Priorisierung
der Schiene, betonte Bures.

Das Flughafenpaket sei deshalb nicht Bestandteil des Berichts, da es
nicht in den Berichtszeitraum falle, erläuterte Bundesministerin
Bures. Selbstverständlich sei es die Position Österreichs, dass im
Flugverkehr auch die Anliegen der Bevölkerung, insbesondere was
Fluglärm betrifft, zu berücksichtigen sind.

Zu Einführung eines Österreich-Tickets habe sie Anfang des Jahres
konstruktive Gespräche mit den Landesverkehrsreferenten geführt. Als
erste Schritte seien Harmonisierungen in der Festlegung von Tarifen
und der Vergleichbarkeit von Leistungen beschlossen worden.

Der Bericht des Verkehrsministeriums (III-296 d.B.) wurde einstimmig
zur Kenntnis genommen.

EU-Anpassungen bei der Untersuchung von Flugunfällen

Eine Änderung des Unfalluntersuchungsgesetzes zielt auf
Verbesserungen des österreichischen Rechtssystems hinsichtlich der
Untersuchung von Flugunfällen ab. Abgeordnete Gabriele Binder-Maier
(S) verwies auf zahlreiche positive Aspekte des Gesetzes, das
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung einer EU-Verordnung von 2010
über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der
Zivilluftfahrt sowie Anpassungen bei Schiene, Seilbahnen und
Schifffahrt zum Inhalt habe. Die Abgeordnete wies auf eine geplante
Ausschussfeststellung hin, wonach nach einem Zeitraum von zwei Jahren
eine Evaluierung der Praxis der Untersuchungen von Luftfahrtunfällen
vorzunehmen sei. Abgeordneter Martin Bartenstein (V) ergänzte, dass
mit der Novelle auf Forderungen der International Civil Aviation
Organization (ICAO) nach einem Audit 2008 reagiert werde.

Abgeordnete Christiane Brunner (G) signalisierte die Ablehnung der
Novelle durch die Grünen, da der in Zukunft geplante
Sicherheitsbericht zu wenig aussagekräftig sein werde. Der
Ausschussfeststellung werde man aber zustimmen, kündigte sie an. Die
Abgeordneten Gerhard Deimek (F) und Christoph Hagen (B) sahen
hingegen die positiven Aspekte der Novelle überwiegen.
Bundesministerin Doris Bures verwies darauf, dass der neue
Sicherheitsbericht auf einen einheitlichen europäischen Standard der
Unfalluntersuchungen abziele, und die Novelle auch
Verwaltungsvereinfachungen enthalte.

Die Zustimmung zu der Regierungsvorlage durch den Ausschuss erfolgte
mit S-V-F-B-Mehrheit. Einstimmigkeit gab es hingegen für die
Ausschussfeststellung.

Festlegung von Flughafenentgelten wird gesetzlich geregelt

Ein Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten
(Flughafenentgeltegesetz - FEG), das mit S-V-B-Mehrheit verabschiedet
wurde, setzt im Sinne einer entsprechenden EU-Richtlinie die
gemeinsamen Grundsätze der Union auf diesem Gebiet in
innerstaatliches Recht um. Abgeordnete Christiane Brunner (G) meinte,
die Chance, Anreize für mehr Umweltfreundlichkeit etwa durch
Reduzierung von Fluglärm sowie durch mehr Kostenwahrheit zu schaffen,
sei leider vergeben worden. Dem widersprach Abgeordneter Martin
Bartenstein (V) und wies auf die ökonomischen Anreize für die
Verwendung von Flugzeugen mit niedrigeren Lärmemissionen und
niedrigerem Treibstoffverbrauch im Gesetz hin. Abgeordneter Sigisbert
Dolinschek (B) konnte in der Vorlage positive Effekte für die
KonsumentInnen erkennen, während Abgeordneter Gerhard Deimek (F)
meinte, dass die Regelung nur große Airlines bevorzugen würde. Die
Aufhebung der Fluggastabgabe wäre ein wesentliche besserer Weg, die
KonsumentInnen zu unterstützen.

Bundesministerin Doris Bures sah die positiven Aspekte des Gesetzes
in der Schaffung von mehr Transparenz und hob die Bedeutung der
Regelung für Wien-Schwechat als Knotenpunkt im internationalen
Luftverkehr mit zentraler ökonomischer Bedeutung hervor. Mit dem
Finanzministerium sei im Übrigen besprochen, dass eventuelle
Mehreinnahmen durch die Flugabgabe über die vorgesehene Summe von 60
Mio. € hinaus für eine Entlastung in anderen Bereichen aufgewendet
würden, sagte die Ministerin.

Sic transit gloria mundi: Österreich beendet Seeschifffahrt

Österreich ist nun auch offiziell keine "Seemacht" mehr. Ein vom
Ausschuss einstimmig beschlossenes Bundesgesetz, mit dem das
Seeschifffahrtsgesetz und das Bundesgesetz zur Erfüllung des
Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1996 geändert
werden, regelt nunmehr den Rückzug des Binnenlandes Österreich aus
der gewerbsmäßigen Seeschifffahrt und schafft bei dieser Gelegenheit
gleichzeitig eine verfassungskonforme Regelung von
Befähigungsausweisen für den Jachtsport auf See.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) bezweifelte mit Bezugnahme auf eine
kritische Stellungnahme zuerst, ob Österreich einen Vorteil aus der
gesetzlichen Regelung erzielen werde, ließ sich aber durch die
detaillierten Ausführungen von Abgeordnetem Dietmar Keck (S), der
darauf hinwies, dass die letzte Reederei Österreichs in den 1970er
Jahren aktiv gewesen sei, umstimmen. Zustimmung zur Novelle kam auch
von den Abgeordnetem Harald Walser (G) und Gerhard Deimek (F).

Verkehrsministerin Doris Bures verwies darauf, dass angesichts der
Tatsache, dass seit einiger Zeit keine Hochseeschiffe unter
österreichischer Flagge unterwegs sind, eine Umsetzung der EU-
Richtlinie einen völlig unangemessenen Verwaltungsaufwand des Bundes
verursacht hätte.

Perjen-Tunnel, Autobahn-Vignette: Oppositionsanträge vertagt

Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit ihren Anträgen.
Zunächst wurde eine Forderung des F-Abgeordneten Mathias Venier nach
einem zügigen Vollausbau mit zwei Tunnelröhren des an der Arlberg-
Schnellstraße bei Landeck gelegenen Perjen-Straßentunnels
mehrheitlich vertagt, wobei die Abgeordneten Martin Bartenstein (V)
und Harald Walser (G) jeweils ihre Skepsis bezüglich der Finanzierung
des auch seitens des BZÖ unterstützten Projekts ausdrückten.

Das BZÖ wiederum brachte das Thema Autobahn-Vignette zur Sprache und
appellierte in einem Entschließungsantrag namens des Abgeordneten
Christoph Hagen an die Bundesregierung, zusätzliche finanzielle
Belastungen, die im Zuge der Budgetsanierung etwa durch eine Erhöhung
des Vignettenpreises entstehen könnten, zu unterlassen.
Der Antrag wurde ebenso vertagt wie zwei weitere Initiativen des BZÖ,
die den Vorschlag einer weitgehend aufwandsneutralen Mehrfach-
Vignette für Zulassungsbesitzer von Wechselkennzeichen sowie die
Forderung nach einer 6-Monats-Vignette für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen
betrafen.

Bürgerinitiative und Petition für Bahnstrecke Oberwart-Friedberg

Die Aufrechterhaltung des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke
Oberwart-Friedberg war Gegenstand einer Bürgerinitiative und einer
Petition, die beide mehrheitlich vertagt wurden. Abgeordnete
Christiane Brunner (G) unterstützte die Anliegen und wies vor allem
auf die Bedeutung der Strecke für die PendlerInnen hin, die im Falle
einer Einstellung des Personenverkehrs entweder in die
Ballungszentren auswandern oder auf weniger ökologische und sichere
Mobilitätsformen wie Pkw oder Bus umsteigen müssten. Sie warnte
darüber hinaus auch vor einer drohenden Einstellung des Güterverkehrs
auf der Linie und den daraus resultierenden Nachteilen für die in der
Region ansässigen Betriebe.

Während auch die Vertreter von BZÖ und FPÖ Sympathie für die
Initiativen bekundeten, erinnerte Abgeordneter Martin Bartenstein (V)
hingegen, vor der Einstellung des Personenverkehrs hätten bloß 4 bis
19 Fahrgäste täglich die Strecke benützt, schon damals seien die
meisten PendlerInnen mit dem rascheren Bus gefahren. Er meinte, das
Anliegen sollte durch die heute beschlossene Vertagung auf dem Tisch
bleiben, sah aber in erster Linie den burgenländischen
Landeshauptmann aufgefordert, über den notwendigen Zuschuss des
Landes zu entscheiden.

Bundesministerin Doris Bures gab zu bedenken, unter dem Aspekt der
von der ÖBB geforderten Wirtschaftlichkeit sei es nicht möglich,
gewisse Strecken mit geringem Fahrgastaufkommen weiter zu führen,
gehe es doch nicht an, Geisterzüge zu finanzieren. Wichtig sei
vielmehr, dass nun öffentliche Busse als Alternative eingesetzt
werden, betonte sie.

Abkommen der EU mit Norwegen über Satellitennavigationssysteme

Einstimmig genehmigte der Ausschuss schließlich die Ratifizierung des
Kooperationsabkommens über Satellitennavigation zwischen der
Europäischen Union und Norwegen. Oslo verpflichtet sich darin,
künftige gemeinschaftspolitische Maßnahmen zum Schutz der
europäischen GNSS EGNOS und Galileo mitzutragen und sich am Galileo-
Programm finanziell zu beteiligen. (Schluss)

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