• 12.04.2012, 12:56:50
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Arbeiterkammer Kärnten fordert Kündigungsverbot im Krankenstand

Goach: Auflösung auch nach Arbeitsunfällen verbieten

Klagenfurt (OTS) - Im Vorjahr kam es in Kärnten zu 3.474
Abmeldungen von Dienstnehmern im Krankenstand. Die Arbeiterkammer
Kärnten fordert deshalb die Wiedereinführung des
Entgeltfortzahlungsfonds und einen gesetzlichen Kündigungsverbot im
Krankenstand, vor allem nach Arbeitsunfällen.

Kündigungen erkrankter Arbeitnehmer stehen in Kärnten an der
Tagesordnung. 2011 gab es laut Kärntner Gebietskrankenkasse 3.474
solcher Fälle und heuer wurden bereits 528 gezählt. In der
Vorjahres-Statistik scheinen 1.311 einvernehmliche Auflösungen, 836
Kündigungen durch den Dienstgeber und 1.327 "Sonstige Abmeldegründe"
auf. "Viele der Betroffenen stehen damit vor einer finanziellen als
auch existenziellen Notlage", erklärt Kärntens
Arbeiterkammerpräsident Günther Goach.

Auslöser für den dramatischen Anstieg der Auflösung von
Dienstverhältnissen im Krankenstand war die Abschaffung des
Entgeltfortzahlungsfonds im Jahr 2000. Arbeitgeber sind seither
verpflichtet, die Löhne der erkrankten Arbeitnehmer ohne
Refundierungen selbst zu tragen. Die Folge: Arbeitgeber wälzen ihre
Verpflichtungen durch Auflösungsvereinbarungen (einvernehmliche
Lösung, verbunden mit einer Wiedereinstellungszusage nach dem
Krankenstand) an die Krankenversicherung ab.

Laut Goach hätten Unternehmen diese Praxis auch auf die Opfer von
Arbeitsunfällen ausgeweitet: "Gerade nach schweren Unfällen wird oft
schon am Beginn des Krankenstandes gekündigt. Arbeitnehmer verlieren
dadurch nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern erhalten auch das
deutlich geringere Krankengeld durch die Krankenversicherung".

Der Kärntner AK-Präsident fordert deshalb die Wiedereinführung des
Entgeltfortzahlungsfonds. In diesen haben Dienstgeber bis zum Jahr
2000 solidarisch 2,1 Prozent der Bruttolohnsumme eingezahlt und bei
Krankenständen die Lohnsummen erstattet bekommen. Weiters will Goach
ein umfassendes Kündigungsverbot im Krankenstand - insbesondere nach
Arbeitsunfällen - erreichen.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Christa Maurer, Kommunikation
Tel.: 050 477-2401, Fax: 050 477-2400
mailto:[email protected]
http://kaernten.arbeiterkammer.at

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