- 11.04.2012, 11:04:51
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WahlärztInnen nicht an fixe Tarife gebunden
AKNÖ-Tipp: Detaillierte Abrechnung verlangen
Wien (OTS/AKNÖ) - WahlärztInnen sind bei ihrer Preisgestaltung
nicht an fixe Tarife gebunden. Die PatientInnen können daher nicht
abschätzen, wie viel sie bezahlen müssen und welche Beträge sie
später von der Krankenkasse zurückbekommen werden. Die AKNÖ rät,
schon vor der Behandlung nach den Kosten zu fragen sowie eine
detaillierte Abrechnung zu verlangen.
Eine Niederösterreicherin geht zum Gynäkologen, einem Wahlarzt, der
von ihr für die Behandlung 150 Euro kassiert. Von der Krankenkasse
erhält sie 19,33 Euro refundiert. Sie ist überrascht, weil sie
gedacht hat, sie werde 80 Prozent der Summe zurückbekommen. "Die 80
Prozent bekommen die Patienten nicht von dem, was sie bezahlt haben,
sondern von den Tarifen, welche die Krankenkasse mit den
Vertragsärzten vereinbart hat", erklärt Mag. Josef Fraunbaum,
Sozialrechtsexperte der AKNÖ. Immer wieder ist er mit Beschwerden
über die Abrechnung der Wahlärzte konfrontiert.
Detaillierte Abrechnung verlangen
Die Wahlärzte müssen sich nicht an die Vertragstarife der
Krankenkassen halten, sie haben relativ freie Preisgestaltung. "Umso
wichtiger ist es, vor der Behandlung zu fragen, wie viel sie fürs
Blutabnehmen, für einen Abstrich oder für andere Leistungen
verrechnen. Verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung", sagt
Fraunbaum und bringt folgenden Vergleich: "Wenn Sie ins Reisebüro
gehen, fragen Sie ja auch vor der Buchung, was die Reise kostet.".
Rückfragehinweis:
AKNÖ Sozialrecht, Mag. Josef Fraunbaum
Telefon 05 7171-1418
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