- 11.04.2012, 09:30:12
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BM Schmied: erfolgreicher Abschluss des einheitlichen Regelwerks für klare und transparente Public Governance in den Kulturinstitutionen
Schmied erlässt neue Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek
Wien (OTS) - Kulturministerin Dr. Claudia Schmied erlässt auf
Grundlage des Bundesmuseen-Gesetzes und der Museums- bzw.
Bibliotheksordnung neue Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen
der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek. Auf
Vorschlag und in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsführungen und
Kuratorien wurden für alle Institutionen einheitliche Regelungen zur
verantwortungsvollen Wahrnehmung der Geschäftsführungsfunktion
geschaffen.
Mit dem heutigen Erlass der neuen Geschäftsordnungen für die
Geschäftsführungen der Bundesmuseen und der Österreichischen
Nationalbibliothek ist der letzte Schritt zur Vervollständigung des
neuen einheitlichen Regelungswerks erfolgt und damit eine klare und
transparente Public Governance für die Kulturinstitutionen
geschaffen.
"Der Abschluss des einheitlichen Regelwerks ist ein Meilenstein
für die effektive Public Governance der österreichischen Bundesmuseen
und der österreichischen Nationalbibliothek. Nach dem Erlass der
Museumsordnungen und Bibliotheksordnung 2009, dem Abschluss der
Rahmenzielvereinbarungen 2010 mit anschließender Überarbeitung der
Vorhabenberichte und dem Erlass neuer Geschäftsordnungen für die
Kuratorien 2011 liegt nun mit den neuen Geschäftsordnungen für die
Geschäftsführungen eine moderne Unternehmensverfassung für die
Bundeskulturinstitutionen vor. Es ist zentrale Aufgabe der
öffentlichen Hand, die Verantwortungsbereiche der Organe klar
festzulegen und wirksame Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung dieser
Verantwortung bereit zu stellen. Ich bedanke mich bei allen
Mitwirkenden für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten drei
Jahren. Mit den vorliegenden Dokumenten haben wir eine
kulturpolitisch unverzichtbare Grundlage für verantwortungsbewusstes
Handeln geschaffen", hält Kulturministerin Claudia Schmied fest.
In den heute erlassenen Geschäftsordnungen werden die Rechte und
Pflichten der GeschäftsführerInnen und deren Verantwortung für die
Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek festgelegt.
Insbesondere wird - analog zu den Geschäftsordnungen der Kuratorien -
ein umfassender Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte und
Pflichten der Geschäftsführung gegenüber dem Kuratorium als
Aufsichtsorgan definiert.
Zuletzt hat Kulturministerin Schmied am 5. Juli 2011 neue
Geschäftsordnungen für die Kuratorien erlassen, die die Rechte und
Pflichten des Aufsichtsorgans der Bundesmuseen und Österreichischen
Nationalbibliothek regelt. Insbesondere sind darin konkrete
Bestimmungen zur Zusammensetzung des Kuratoriums, dem Ablauf der
Sitzungen und Beschlussfassungen sowie eine detaillierte Liste der
zustimmungspflichtigen Geschäfte der Geschäftsführung, analog zu
jenem Katalog in den heute erlassenen Geschäftsordnungen für die
Geschäftsführung, geregelt.
Im Herbst 2010 wurden erstmals Rahmenzielvereinbarungen zwischen
dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und den
Bundesmuseen sowie der Österreichische Nationalbibliothek
abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen werden konkrete Ziele und
Maßnahmen samt Erfolgsindikatoren für die folgenden drei Jahre
festgelegt und damit ein professionelles mittelfristiges
Planungsinstrument für mehr Klarheit und Transparenz in den kultur-
und museumspolitischen Schwerpunktsetzungen der Bundesmuseen und
Österreichische Nationalbibliothek geschaffen. Außerdem wurden
anschließend die jährlich vorzulegenden Vorhabensberichte
überarbeitet und um eine Zielerreichungsanalyse hinsichtlich der in
den Rahmenzielvereinbarungen definierten Ziele erweitert.
Die Rahmenzielvereinbarungen gliedern sich in einen für alle
Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek
gleichlautenden allgemeinen Teil mit gemeinsamen kulturpolitischen
Zielen, beispielsweise den "Freien Eintritt bis 19" und die
Vermittlungsoffensive, und einen besonderen Teil mit individuellen
Zielen für jede der wissenschaftlichen Anstalten, beispielsweise den
Investitionsprojekten 21er Haus und Kunstkammer.
Als ersten Schritt der neuen Unternehmensverfassungen erließ
Kulturministerin Schmied am 1. Dezember 2009 neue Museums- bzw.
Bibliotheksordnungen für die Bundesmuseen und die Österreichische
Nationalbibliothek. Darin enthalten sind einheitliche und klare
organisatorische Bestimmungen zur Regelung der Kompetenzen und der
Zusammenarbeit der Geschäftsführungen, Kuratorien und des
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie individuelle
inhaltliche Regelungen für alle Institutionen.
Im allgemeinen Teil der Museums- bzw. Bibliotheksordnungen werden
neben der Regelung der organisatorischen Public Governance allgemeine
Zielsetzungen der Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek
festgelegt. Insbesondere werden die sechs zentralen Museumsaufgaben
(Vermitteln, Sammeln, Bewahren, Dokumentieren, Forschen, Ausstellen)
definiert und konkretisiert sowie die DirektorInnenkonferenz
gesetzlich verankert.
In einem für jedes Bundesmuseum und Österreichische
Nationalbibliothek unterschiedlichen besonderen Teil sind
individuelle Zweckbestimmungen und die jeweilige "Kernkompetenz"
jeder Institution festgelegt. Insbesondere werden für die Kunstmuseen
Albertina, Belvedere, MAK und mumok, klare Abgrenzungen in ihrer
Zweckbestimmung vorgenommen und gleichzeitig Abstimmungsprozesse für
historisch gewachsene überscheidende Kompetenzen geschaffen.
Eine ausführliche Information über die neue Unternehmensverfassung
der Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek ist gemeinsam
mit den Museums- bzw. Bibliotheksordnungen, den Geschäftsordnungen
für die Kuratorien und Geschäftsführungen unter
http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/2012/20120411.xml abrufbar.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Mag. (FH) Julia Flunger-Schulz Pressesprecherin Tel.: +43 1 53120 5030 mailto:[email protected] http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/index.xml
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