- 10.04.2012, 15:39:23
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Karlheinz Töchterle: Kürzere Frist bei Berufsanerkennung für Akademiker aus Drittstaaten
Novellierung des Universitätsgesetzes im Wissenschaftsausschuss - Inskription NEU bringt spürbare Verbesserungen für Studierende und Lehrende
Wien (OTS) - Die Novellierung des Universitätsgesetzes steht heute
am späteren Nachmittag im Mittelpunkt des Wissenschaftsausschusses im
Parlament: Sie umfasst die verkürzte Frist bei der Berufsanerkennung
für Drittstaatsangehörige sowie die Neuregelung der Inskription an
den Universitäten. "Beide Schritte bedeuten spürbare Verbesserungen
für Akademiker aus Drittstaaten sowie Studierende und Lehrende",
betont Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle.
Das gemeinsam mit Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz
präsentierte 5 Punkte-Programms zur verbesserten Berufsanerkennung
von Akademikern aus Drittstaaten beinhaltet die Halbierung der
Wartezeit für die Bearbeitung der Anträge. Bisher hatten
Universitäten ab Einreichen der vollständigen Unterlagen sechs Monate
Zeit, um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert
wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind. Mit der Änderung im
Universitätsgesetz, das heute im Wissenschaftsausschuss behandelt
wird, sind es nur mehr drei Monate. "Die notwendige Änderung im
Universitätsgesetz konnte durch den allgemeinen Konsens rasch
eingearbeitet werden und führt zu einer Verbesserung für ausländische
Akademikerinnen und Akademiker", so der Minister. Das
5-Punkte-Programm umfasst weiters eine zentrale Anlaufstelle und
einen Infopoint für die Nostrifizierung, die Möglichkeit der
zentralen Einreichung bei der bestehenden Infostelle NARIC (National
Academic Recognition Information Centre), eine zentrale
Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin sowie eine
kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie und das Recht auf
Bewertung von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich.
Die Neuregelung der Inskription löst die Voranmeldung ab und ist ab
dem kommenden Wintersemester in Kraft. Sie bringt eine verbesserte
Planbarkeit für die Universitäten und Verbesserungen für (angehende)
Studierende und wurde gemeinsam mit den Hochschulpartnern, ÖH und
Universitätenkonferenz erarbeitet. "Die Neuregelung ist aus der
Praxis heraus entstanden und damit von Studierenden und Universitäten
für die Studierenden und Lehrenden maßgeschneidert", betont
Töchterle.
Die Neuregelung der Inskription im Überblick:
- Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an
einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet künftig
österreichweit am 5. September (Wintersemester) bzw. am 5. Februar
(Sommersemester).
- Die Allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für die erstmalige
Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium. Für Studien mit
Aufnahmeverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstest gelten diese
Fristen nicht.
- Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate nach Anhörung
des Senats fest, sie endet österreichweit einheitlich. Dabei hat die
Zulassungsfrist für das Wintersemester mindestens acht Wochen, für
das Sommersemester mindestens vier Wochen zu betragen.
- ÖH und uniko haben einen engen Ausnahmekatalog erarbeitet, der
Härten in Einzelfällen mildert. Davon Betroffene bekommen die
Möglichkeit, in der Nachfrist (im Wintersemester: 30. November, im
Sommersemester: 30. April) zu inskribieren.
- Auch die Inskription eines Masterstudiums kann in der Nachfrist
erfolgen. Weiters kann die Universität in Ausübung ihrer Autonomie
zusätzliche Personengruppen die nachträgliche Inskription
ermöglichen. Die Frist zur Fortsetzungsmeldung bleibt gleich wie
bisher.
- Doktoratstudierende können tagesaktuell zum Studium zugelassen
werden.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5, 1014 Wien Pressesprecherin: Mag. Elisabeth Grabenweger Tel.: +43 1 531 20-9014 mailto: [email protected] www.bmwf.gv.at
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