• 10.04.2012, 09:12:33
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  • OTS0019 OTW0019

Wahlrechts-Sammelnovelle in der Begutachtung

Stellungnahmen noch bis 20. April 2012 möglich

Bregenz (OTS/VLK) - Die Vorarlberger Landesregierung hat die
Entwürfe zur Wahlrechtsänderungs-Sammelnovelle und einer damit
zusammenhängenden Änderung der Landesverfassung zur Begutachtung
versandt. Die Gesetzestexte liegen noch bis Freitag, 20. April 2012
bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der
Landesregierung auf bzw. können im Internet auf www.vorarlberg.at
abgerufen werden. Bis dahin hat jede Landesbürgerin bzw. jeder
Landesbürger die Möglichkeit, in die Gesetzestexte Einsicht zu nehmen
und Änderungsvorschläge abzugeben.

Die Sammelnovelle umfasst Änderungen im Landtagswahlgesetz, im
Gemeindewahlgesetz, im Landes-Volksabstimmungsgesetz und im
Wählerkarteigesetz. Zudem erfolgt eine Änderung der Landesverfassung.
Dadurch werden - in Reaktion auf ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte - die Gründe für einen Ausschluss
vom (aktiven) Wahlrecht geändert. Weiters soll die achttägige
Nachfrist für das Rücklangen der Wahlkarten bei Landtagswahlen
entfallen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, bei
Landtagswahlen die zur brieflichen Stimmabgabe verwendete Wahlkarte
in einem beliebigen Wahllokal im Land abzugeben. Die "Wahlkommission
für Gehunfähige" kann bei Landtagswahlen künftig auch durch
gehunfähige Personen beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz nicht
in der Gemeinde haben, sich am Wahltag aber in der Gemeinde
aufhalten. Neben einigen Klarstellungen, Vereinfachungen und
Korrekturen soll künftig die Möglichkeit zur Ausstellung von
Duplikaten für bestimmte unbrauchbar gewordene Wahlkarten bestehen
und die Verpflichtung der Gemeinden entfallen, die Einsichtnahme in
das Wählerverzeichnis auch an Sonntagen zu ermöglichen.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20135, Fax: 05574/511-920196
   mailto:[email protected]
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

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