• 04.04.2012, 09:59:42
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Geprüfte Qualität: Finanzdienstleister in Österreich heben Qualifizierungsstandard

Göltl: Neue Befähigungsprüfungsverordnung trat am 1. April 2012 in Kraft und sichert Qualitäts-Standard für "Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler"

Wien (OTS/PWK227) - Wie schon bisher der Gewerbliche
Vermögensberater, ist ab 1. September 2012 auch der Beruf des
Wertpapiervermittlers ein reglementiertes Gewerbe. Zur Umsetzung
dieser gesetzlichen Vorgabe ist der Fachverband Finanzdienstleister
berufen, in einer Befähigungsprüfungsordnung festzulegen, in welcher
Form und über welche Wissensinhalte die Examen abzulegen sind. In
diesem Zusammenhang wurden letzen Freitag, am 30.3.2012 die neuen
Befähigungsprüfungsordnungen für Gewerbliche Vermögensberater und
Wertpapiervermittler veröffentlicht. Das Ziel des Fachverbands sieht
Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), mit dieser neuen Verordnung
erreicht: "Mit unserer Beratungstätigkeit übernehmen wir dem Kunden
gegenüber eine hohe Verantwortung. Die neue Verordnung für
Wertpapiervermittler sichert die dazu notwendige hohe Qualität und
Kompetenz. Bei der Gewerblichen Vermögensberatung wird der bereits
bestehende hohe Standard noch weiter angehoben."

Begutachtungsverfahren

Im Jänner 2012 fand ein Begutachtungsverfahren zu diesem Thema
statt, indem über ein Dutzend Einrichtungen ihr Know-How zur
Verfügung stellten. Die meisten dieser kompetenten Vorschläge wurden
umgesetzt. Als Ergebnis wurde bei der Gewerblichen Vermögensberatung
der schriftliche Teil der Befähigungsprüfung um den Gegenstand
Privatrecht erweitert und zusätzlich der Zeitrahmen der mündlichen
Prüfungen um ein Drittel ausgeweitet. Die Prüfer haben damit länger
Zeit, die Kompetenz des Kandidaten abzufragen. Diese Veränderung
entspricht der Stellungnahme und dem damit verbundenen sehr
kooperativen Dialog mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz.

Auch die von verschiedenen Stellen eingelangten Vorschläge, die
Anrechnung für Finanzdienstleistungskaufleute und andere Lehrlinge
stark zu reduzieren und den Gegenstand Versicherungen auf die in der
Gewerbeordnung verwendeten Begriffe zu reduzieren, wurden umgesetzt.

Fachverbandsobmann Göltl zeigt sich zufrieden: "Der Fachverband
Finanzdienstleister dankt allen beteiligten Stellen für den regen
Gedankenaustausch und die fundierten Stellungnahmen, wobei ich
insbesondere die sehr gut aufbereiteten legistischen Anmerkungen aus
dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend hervorheben möchte."

Die neuen Befähigungsprüfungsordnungen sind unter
www.wko.at/finanzdienstleister im Volltext veröffentlicht. (JR)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   Fachverband Finanzdienstleister
   Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Dagmar Hartl
   Tel.: 05 90 900-4818
   E-Mail: [email protected]
   Internet: http://wko.at/finanzdienstleister

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