• 04.04.2012, 09:55:33
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  • OTS0043 OTW0043

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz: Stellungnahme zum vierten Entwurf

Nach vier Jahren Kompetenz- und Finanzierungsgerangel zwischen Bund und Ländern fordern SOS-Kinderdorf und die "IG Chancengesetz" eine/n Kinder- und Jugendhilfebeauftragte/n

Innsbruck/Wien (OTS) - Seit 2008 wird fast jährlich ein Vorschlag
für ein neues Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (Jugendwohlfahrt)
zur Begutachtung geschickt! Ebenfalls seit vier Jahren versucht
SOS-Kinderdorf gemeinsam mit über 30 Kinderschutzorganisationen und
Interessensgruppen an der Novelle des Gesetzes mitzuwirken. "Wir
haben als SOS-Kinderdorf und "Interessensgemeinschaft Chancengesetz"
bei jeder Begutachtung eine Stellungnahme mit wichtigen Vorschlägen
und Forderungen eingebracht. Und wir haben mit Bedauern und Sorge
registriert, dass bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern
vieles verwässert statt verbessert wurde. Die ursprünglichen Ziele,
die in ministeriellen Arbeitsgruppen seit 2007 erarbeitet wurden,
fehlen in späteren Vorlagen oder wurden aus Kostengründen
"weggespart".

Kinder-/Jugendhilfebeauftragte/r als wichtiger Impuls

Um diesem jahrelangen Stillstand im Streit um die Finanzierung ein
Ende zu bereiten, appellieren wir (abseits von Detailfragen und
Forderungen, die natürlich aufrecht bleiben) um die Installierung
einer/s Bundes- Kinder und Jugendhilfebeauftragten quer über alle
Partei- und Landesgrenzen hinweg. Denn würde mittels einer
Vereinbarung gem. Art 15a B-VG solch ein/e Beauftragte/r bestellt,
wäre dies, bei Weisungsfreiheit und genügend Kompetenz, ein Garant
für die dauerhafte Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe!

- Das Parlament würde jährlich informiert. 
 - Die Schnittstellenproblematik (Gesundheit-, Bildung-, und 
   Sozialwesen) wäre nicht nur im Vorwort des Gesetzes erwähnt, 
   sondern hätte eine Koordinationsstelle.
 - Qualitätsstandards, Forschung, Planung und Statistik würden 
   österreichweit in einer vergleichbaren Art und Weise geregelt.
 - Eine einheitliche Dokumentation, die vergleichbares Datenmaterial 
   liefert und somit aussagekräftige Statistiken ermöglicht, könnte 
   umgesetzt werden.
 - Last but not least wäre er/sie auch mit den Aktivitäten im Rahmen 
   des UNO-Kinderrechtsauschusses zu betrauen.

Es entspricht dem Interesse des Kindes (Art 3 KRK, Art 1B-VG über
die Rechte von Kindern) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art 2 KRK) wenn
diese Aufgaben mittels einer Vereinbarung gem. Art 15 a B-VG bzw.
einer Gesetzesänderung an eine/n Kinder-/Jugendhilfebeauftragte/n
übertragen werden. Er/Sie könnte als Motor zur Weiterentwicklung der
österreichischen Kinder- und Jugendhilfe beitragen, da es bei
derzeitiger Kompetenzlage wegen Einzelinteressen der Länder immer
wieder zur Stagnation kommt sowie in Bezug auf die
Schnittstellenproblematiken (zu Gesundheits-, Bildungs-, Sozialwesen)
sich häufig niemand für zuständig erklärt.

Infos/Stellungnahme: www.sos-kinderdorf.at/presse

Rückfragehinweis:

DSA Michael Gnauer, SOS-Kinderdorf
   Advocacy/Kinder- und Jugendrechte
   Tel. +43 (0) 676 9229393
   E-Mail: [email protected]
   
   Viktor Trager, SOS-Kinderdorf/Presse
   Tel. 0676/88144201
   E-Mail: [email protected]

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