- 04.04.2012, 08:41:31
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- OTS0017 OTW0017
Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass
Nach dem Prinzip "Eine Person - ein Pass"
Bregenz/Wien (OTS/VLK) - Eintragungen von Kindern im Reisepass
eines Elternteils sind ab 15. Juni 2012 ungültig. "Spätestens zu
diesem Zeitpunkt braucht jedes Kind einen eigenen Reisepass", ruft
Landesamtsdirektor Günther Eberle nochmals in Erinnerung: "Wer
rechtzeitig und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt beantragt,
vermeidet längere Wartezeiten bei den Passbehörden."
Das Prinzip "Eine Person - ein Pass" gilt auch als wichtige
Maßnahme gegen den grenzüberschreitenden Kinderhandel. Bereits seit
dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern. Jede
Person - also auch jedes Kind - bekommt einen eigenen Reisepass mit
Chip. Die Gebühr für den Kinderreisepass (bis 12. Lebensjahr) beträgt
30 Euro. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis
14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese automatisch
ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei
einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des
elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung
befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass gilt bis zum
darin gedruckten Ablaufdatum.
Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen
Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die
Gültigkeitsdauer zwei Jahre. Ab dem zweiten Geburtstag bis zum
vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle
fünf Jahre erneuert werden. Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein
Reisepass mit Fingerabdruck mit zehnjähriger Gültigkeit ausgestellt.
Reisedokumente (gültiger Reisepass oder Personalausweis) müssen
innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell mitgeführt
werden. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Seit dem
15. März 2010 gibt es den "Ein-Tages-Expresspass". Dabei
handelt es sich um einen regulär gültigen Reisepass, welcher an jede
Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag
bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann
in Vorarlberg bei den
vier Bezirkshauptmannschaften, unabhängig vom Wohnsitz, beantragt
werden.
Weitere Informationen unter www.passkontrolle.at
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg Tel.: 05574/511-20137, Fax: 05574/511-920196 mailto:[email protected] http://www.vorarlberg.at/presse Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67
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