- 03.04.2012, 14:01:57
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- OTS0113 OTW0113
Meinl Bank: Drei Jahre unrechtmäßige U-Haft gegen Meinl - Befangener Gutachter für Millionenschaden verantwortlich
Wien (OTS) -
- Schadenersatzklage gegen befangenen Gutachter, Thomas Havranek,
eingebracht - verantwortlich für mindestens EUR 10 Mio Schaden
- Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Unhaltbares Gutachten war im
Zusammenspiel mit vorverurteilendem Staatsanwalt für
unrechtmäßige U-Haft gegen Meinl und Euro 100 Mio Kaution
mitverantwortlich"
- Obwohl Gutachter wegen Befangenheit bereits im September 2009
abberufen wurde: Kaution noch nicht zurückerstattet
- Die für MEL wesentlichen Institutionen bestätigen Rechtsposition
der Meinl Bank
Drei Jahre nach der - laut Univ Prof. Dr Heinz Mayer - unrechtmäßigen U- Haft gegen Julius Meinl und der absurd hohen Kaution von EUR 100 Mio, haben Julius Meinl und Meinl Bank nun eine Schadenersatzklage gegen den befangenen Gutachter, Thomas Havranek, eingebracht. Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Das fehlerbehaftete, fachlich völlig unhaltbare Vorgutachten des befangenen Sachverständigen Havranek war im tendenziösen Zusammenspiel mit dem verantwortlichen Staatsanwalt maßgeblich mitverantwortlich für die Verhängung der U-Haft gegen Julius Meinl im April 2009. Hätte es das Vorgutachten nicht gegeben, hätte es keinen Haftbefehl gegeben. Dieser Gutachter ist bereits im September 2009 (sic!) vom Oberlandesgericht Wien (OLG-Wien; Anm.) wegen Befangenheit abberufen worden. Dessen fehlerbehaftetes Gutachten dürfte also im Verfahren überhaupt keine mehr Rolle spielen." Laut Weinzierl sei es aus rechtsstaatlicher Sicht untragbar, dass die U-Haft und die Kaution, die direkte Konsequenz des Havranek Gutachtens waren, noch immer nicht juristisch rückgängig gemacht worden seien. Hoher Schaden durch befangenen Gutachter und staatsanwaltliche Vorverurteilungen Für Weinzierl stellt das Havranek Gutachten einen wesentlichen Baustein der mittlerweile in der Öffentlichkeit massiv als vorverurteilend kritisierten Vorgangsweise des MEL Staatsanwalts gegen Meinl Bank und deren Organe dar. Weinzierl: "Der tendenziöse Staatsanwalt bediente sich eines befangenen Gutachters, der unter Missachtung der Fakten und der gutachterlichen Pflichten den Vorwand für eine Verhaftung lieferte. Dass dies in einem Rechtsstaat wie Österreich ohne Konsequenzen passieren kann ist unglaublich." Dies habe zu einem erheblichen Reputations- und Einnahmenverlust geführt, und daher habe man nun eine Schadenersatzklage im Ausmaß von EUR 10 Mio beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht. Die 44 Seiten umfassende Klage führt unter anderem aus: "Hätte der Beklagte (der wegen Befangenheit abberufene Gutachter; Anm.) nicht rechtswidrig und schuldhaft das unzulässige 'Vor'-Gutachten am 27. März 2009 abgegeben, hätte die Staatsanwaltschaft Wien am 27.März 2009 keine Festnahmeanordnung erstellt (bzw. wäre eine solche vom Gericht nie genehmigt worden), und der Erstkläger (Julius Meinl; Anm.) wäre weder am 1. April noch später verhaftet worden." Nur ein Bruchteil des angerichteten Schadens Im Wesentlichen wird die Höhe der Schadenersatzklage durch entsprechende Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen von Julius Meinl und jenen des Instituts durch hervorgerufenen Reputationsschaden und vor allem durch den Abzug von verwalteten Kundenvermögen in den Monaten nach der Verhaftung (April bis Dezember 2009) begründet. Weinzierl: "Nach mehr als dreijähriger vorverurteilender, durch Rechtsbrüche gekennzeichneter Vorgangweise für die im Wesentlichen ein einzelner Staatsanwalt und sein befangener Gutachter verantwortlich zeichnen, stellt die in der aktuellen Klage festgelegte Summe nur einen Bruchteil des angerichteten Schadens dar." Dass die Meinl Bank trotz dieser Fakten auf ökonomisch gesunden Beinen stehe und im Gegensatz zu vielen anderen Instituten ohne Unterstützung von Steuergeldern die Wirtschafts- und Finanzkrise meistern konnte, sei -so Weinzierl - einer tragfähigen und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Strategie zu verdanken. "Befangener Gutachter und MEL Staatsanwalt brechen Objektivitätsgebot" Laut Klage haftet ein vom Gericht bestellter Sachverständiger, der im Zivilprozess ein unrichtiges Gutachten abgibt, für den dadurch verursachten Schaden. Dies gelte auch im Strafverfahren. Denn Gutachten haben im Sinne des Rechtsstaates objektiv und unparteiisch zu sein. Dies gelte im Übrigen auch für die Staatsanwaltschaft. Diese habe im Sinne des Objektivitätsgebotes, an das die Behörde gebunden ist, auch auf Neutralität des Gutachters zu achten. Bank Vorstand Peter Weinzierl: "In der MEL Angelegenheit haben sowohl der befangene Gutachter als auch der verantwortliche Staatsanwalt diese Grundprinzipien gebrochen. Denn trotz Befangenheit des Sachverständigen hatte der Staatsanwalt bis zuletzt an demselben festgehalten, sogar ein Rechtsmittel gegen den Abberufungsbeschluss der ersten Instanz erhoben (die Abberufung wurde dann durch das OLG Urteil im September 2009 rechtskräftig; Anm), und verwendet immer noch dessen Argumentation." Dies wolle und könne man nicht länger hinnehmen, so der Bank Vorstand. Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank Weinzierl: "Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des Staatsanwalts, der sich auf den Befund eines befangenen Gutachters beruft, vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten Institutionen die Rechtsposition der Meinl Bank: - Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl, oder der Meinl Bank. - Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates Österreich, sowie - der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig war. - Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt. - In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt. - Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste." Hintergrundinformation: Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch Fakten belegt Peter Weinzierl: "Dieses Verfahren ist durch fortgesetzte Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert. Hier bricht der zuständige Staatsanwalt ständige das Objektivitätsgebot, an das er gesetzlich gebunden ist. Dass seine Vorgesetzten nichts dagegen unternehmen, ist ein Skandal, der seinesgleichen sucht." Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Staatsanwalt zu verantwortenden unrechtmäßigen Aktionen:
- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßigen U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßigen Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten
- negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
Meinl Bank AG
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Thomas Huemer
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