- 01.04.2012, 11:08:07
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- OTS0022 OTW0022
Drei Jahre unrechtmäßige U-Haft gegen Meinl - Justiz gefordert, Rechtstaatlichkeit herzustellen
Wien (OTS) -
- Meinl Bank macht fehlgeleitetes Verfahren des MEL- Staatsanwalts
öffentlich
- Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Einzelner Staatsanwalt führt
Privatkrieg gegen Meinl, um von seinen gravierenden Rechtsbrüchen
abzulenken"
- "Repertoire des Staatsanwalts besteht aus: Unrechtmäßiger U-
Haft, absurder EUR 100 Mio Kaution, fortgesetzten
Vorverurteilungen, gefälschtem Meinl Brief und tendenziöser
Beeinflussung eines Gutachters"
- Wesentliche Institutionen bestätigen Rechtsposition der Meinl Bank
Am 1. April 2012 jährte sich die gegen Julius Meinl verhängte unrechtmäßige U-Haft und die verlangte, absurd hohe Kaution von EUR 100 Mio zum dritten Mal. Der befangene Gutachter, der durch seinen fehlerbehafteten Befund mit dem Staatsanwalt in dieser Unrechts-aktion zusammenwirkte, wurde bereits im September 2009 abberufen; bis dato konnte der verantwortliche Staatsanwalt diese schwerwiegenden Schritte nicht legitimieren und die Kaution wurde noch nicht zurückerstattet. Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Seither verstrickt sich der verantwortliche Staatsanwalt bei seinen Versuchen, Verhaftung und Kaution nachträglich zu legitimieren, in dramatischen Widersprüchen. Das Verfahren gegen Julius Meinl und Organe der Meinl Bank verließ spätestens mit der Verhängung der U-Haft den Boden der Rechtstaatlichkeit und geriet in der Öffentlichkeit zunehmend in Kritik. Bislang decken seine Vorgesetzen, die Oberstaatsanwaltschaft und das Ministerium diese Taten - das kann so nicht weitergehen." Der Bank Vorstand erinnerte daran, dass die unrechtmäßige U-Haft und die Kaution einen großen Imageschaden für sein Institut darstellten. Es sei höchst an der Zeit diese Maßnahmen rückgängig zu machen und ein Verfahren, dem von Anfang jegliche rechtliche Grundlage gefehlt hat, einzustellen. Appell an die unabhängige Justiz Von Seiten der Meinl Bank richtete man anlässlich des dritten Jahrestags der U-Haft einen dringenden Appell an die unabhängige Justiz, die Rechtstaatlichkeit des Verfahrens wieder herzustellen. Die relevanten Institutionen würden schon längst die Rechtsposition der Meinl Bank in den grundlegenden Fragen des MEL Diskurses vertreten und die Aussage der Bank erhärten, als Dienstleiterin für die MEL (heute Atrium ; Anm.) sich immer im Rahmen des geltenden Rechts bewegt zu haben. Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch Fakten belegt Peter Weinzierl: "Dieses Verfahren ist durch fortgesetzte Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert. Hier bricht der zuständige Staatsanwalt ständige das Objektivitätsgebot, an das er gesetzlich gebunden ist. Dass seine Vorgesetzen nichts dagegen unternehmen, ist ein Skandal der seinesgleichen sucht." Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Staatsanwalt zu verantwortenden unrechtmäßigen Aktionen:
- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßigen U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßigen Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten
- negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
Unabhängige Justiz sollte Privatkrieg eines Staatsanwalts beenden Diese Fakten sprächen, so Bank Vorstand Weinzierl, eine klare Sprache, es sei daher logische Konsequenz wenn die unabhängige Justiz diesem, gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verstoßenden, Aktionismus einen Riegel vorschiebt. "Es müsste nun auch für das Gericht ein Punkt erreicht sein, an dem es erkennt, dass hier ein Staatsanwalt zum Schaden des Ansehens seiner Behörde zu lange einen Privatkrieg gegen unser Institut und seine Organe geführt hat, um von seinen unrechtmäßigen Aktionen abzulenken", erklärte Peter Weinzierl. Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank Weinzierl: "Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des Staatsanwalts vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten Institutionen die Rechtsposition der Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als
Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die
im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse
gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des
Aktiengesetzes darstellten und daher rechtskonform waren. Am 7.
Februar 2012 wurden die Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig
eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste."
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: [email protected]
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