• 30.03.2012, 16:48:03
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  • OTS0263 OTW0263

Generelles Sterbehilfeverbot für Ärzte gekippt / Anwaltskanzlei Wollmann & Partner in Berlin erzielt Ausnahmeentscheidung

Berlin (ots) - Das von der Bundesärztekammer in ihrer
Muster-Berufsordnung festgelegte strikte Verbot für Ärzte, "Hilfe zur
Selbsttötung zu leisten", ist heute in einem von der Anwaltskanzlei
Wollmann & Partner in Berlin geführten Musterprozess durch das
Verwaltungsgericht Berlin (VG 9 K 63/09) gekippt worden.

Nach dieser heutigen Entscheidung ist ein derartiges generelles und
ausnahmsloses Verbot mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht
vereinbar. Es muss Ärzten gestattet sein, in Ausnahmefällen eine
ihrem Gewissen entsprechende Entscheidung zu treffen, die von diesem
Verbot abweicht. Dies bedeutet, dass Ärzte in Ausnahmefällen
Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, ohne damit gegen das Berufsrecht
zu verstoßen.

Rückfragehinweis:
Rechtsanwalt Dieter Graefe

Wollmann & Partner GbR
Rechtsanwälte und Notare
Meinekestraße 22, 10719 Berlin
Telefon: +49 30/88 41 09-95
Telefax: +49 30/88 41 09-90
www.wollmann.de

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