- 30.03.2012, 12:19:57
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BZÖ-Bucher: 2.367 Asylwerber sind 2011 untergetaucht Mitwirkungsverpflichtung muss verschärft werden
Wien (OTS) - Seit 1. Juli 2011 gilt die 120-stündige
Anwesenheitspflicht für Asylwerber. Ziel von ÖVP-Innenministerin
Johanna Mikl-Leitner war, dass weniger Asylwerber während des
Zulassungsverfahrens als Illegale einfach untertauchen. "Die
Mitwirkungsverpflichtung ist nach dem Fremdenrechtsänderungsgesetz
(FrÄG) 2011 eine wichtige Maßnahme, um die Hintertür für Missbrauch
zu schließen und die Vordertür für all jene offen halten zu können,
die unsere Hilfe brauchen", so die VP-Innenministerin damals, wenige
Tage nach Inkrafttreten. BZÖ-Chef Josef Bucher deckt jetzt mittels
parlamentarischer Anfragebeantwortungen durch das Innenministerium
auf, dass seit Inkrafttreten der Anwesenheitspflicht sogar mehr
Asylwerber im Laufe des erstinstanzlichen Zulassungsverfahrens
verschwunden sind.
Konkret sind vor dem Inkrafttreten der Anwesenheitspflicht am 1.
Juli, im ersten Halbjahr 2011 - also von Jänner bis Juni - 1061
Asylwerber untergetaucht, wobei rund 65 Prozent der erstinstanzlich
"untergetauchten" Personen schon während des Zulassungsverfahres
verschwunden sind.
Im zweiten Halbjahr und damit nach Inkrafttreten am 1. Juli 2011,
d.h. von Juli bis Dezember, stiegen die Zahlen. Konkret sind in
diesem Zeitraum 1.306 Asylwerber untergetaucht, wobei sich sogar rund
70 Prozent der erstinstanzlich "untergetauchten" Personen schon
während des Zulassungsverfahrens entzogen haben. In der
Gesamtjahresbilanz 2011 sind insgesamt 2.367 Asylwerber verschwunden.
BZÖ-Chef Bucher: "Jetzt ist der Beweis da: Eine bloße
Anwesenheitspflicht hindert tatsächlich niemanden, der abtauchen
will. Die Regierung muss hier handeln und eine Verschärfung
beschließen. Nach den Vorstellungen des BZÖ muss es binnen 72 Stunden
eine Erstabklärung geben, ob der Asylwerber eine Chance auf einen
Aufenthalt in Österreich hat oder wie die überwiegende Mehrheit der
Asylanten nicht. In dieser Zeit darf er das Erstaufnahmezentrum nicht
verlassen können, statt des bisherigen Sollens. Gleichzeitig müssen
aber die Erstaufnahmezentren auch endlich menschenwürdig ausgestattet
werden. Das BZÖ steht für schnelle, aber faire Verfahren, wo echten
Verfolgten schnellstmöglich ein sicherer Hafen garantiert wird, aber
Asylbetrüger sofort wieder abgeschoben werden, bevor sie in der
Illegalität untertauchen können."
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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