OTS0040   30. März 2012, 09:34

VKI: Sammelaktion zur Rückforderung der Entgelte für Papierrechnungen

OGH sieht Entgelt für Papierrechnungen bei T-Mobile für gesetzwidrig und nichtig an


Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - jene Klauseln in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile geklagt, in denen
für Kunden, die auf eine Papierrechnung bestehen, ein besonderes
Entgelt ("Umweltbeitrag") in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung
vorgesehen ist. Der Oberster Gerichtshof (OGH) hat nun bestätigt: Ein
solches Entgelt ist gesetzwidrig und nichtig. Das gilt für alle
Unternehmen - insbesondere der Telekommunikationsbranche. Der VKI
startet daher eine Sammelaktion, um für Kunden die in der
Vergangenheit bezahlten Entgelte zurückzufordern. Die Teilnahme auf
www.verbraucherrecht.at ist kostenlos.

Besonders in der Telekom-Branche war es üblich, dass die Betreiber
jene Kunden, die statt einer Online-Rechnung auf eine Papierrechnung
bestanden haben, mit rund zwei Euro je Rechnung zur "Kasse" gebeten
haben. Diese Entgelte wurden - so nun der OGH - zu Unrecht vereinbart
und auch zu Unrecht kassiert.

"Die in der Vergangenheit bezahlten Entgelte für Papierrechnungen
sind an die Kunden zurückzuzahlen", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI. "Wir bieten den betroffenen Kunden aller
Anbieter und auch sonstiger Unternehmen eine Teilnahme an einer
kostenlosen Sammelaktion an."

Über die Website www.verbraucherrecht.at kann man seine Daten zu
verschiedenen Rechnungen eingeben und der VKI wird diese
Rückzahlungsbegehren gegenüber den verschiedenen Anbietern gesammelt
außergerichtlich geltend machen.

"Aber Achtung: Es handelt sich hier nur um besondere Entgelte für
Papierrechnungen, nicht um das ebenfalls umstrittene Entgelt für
Zahlscheinzahlungen. Die Berechtigung dieses Entgeltes wurde zwar
ebenfalls von allen Untergerichten bestritten, der OGH hat diese
Frage aber dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung
vorgelegt. Man wird daher noch einige Monate zuwarten müssen, bis
beim Zahlscheinentgelt Klarheit herrschen wird", betont Dr. Kolba.

Nähere Informationen siehe www.verbraucherrecht.at.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0040 2012-03-30 09:34 300934 Mär 12 NKI0001 0309



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Rückfragehinweis: Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba,
Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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