• 29.03.2012, 12:31:22
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AK zu Berufsanerkennung: Gesamtkonzept für aus- und inländische Ausbildungen muss kommen

Tumpel: Wer was kann, muss das auch formal leichter anerkannt und entsprechend entlohnt bekommen

Wien (OTS) - "Das Konzept zur Anerkennung und Bewertung
ausländischer Qualifikationen ist ein wichtiger erster Schritt. Das
muss aber eingebettet sein in ein Gesamtkonzept, das die Anerkennung
von Kenntnissen und Fertigkeiten egal ob von aus- oder inländische
Beschäftigten schnell und einfach anerkennt und so weiterentwickelt",
sagt AK Präsident Herbert Tumpel zu den heutigen Vorschlägen von
Sozialminister Hundstorfer und Staatssekretär Sebastian Kurz.
Dringender Handlungsbedarf besteht schon lange. Und es geht sowohl um
ZuwandererInnen als auch um Österrei-cherInnen. Eine AK-Studie zeigt,
dass 33 Prozent der MigrantInnen und 11 Prozent der ÖsterreicherInnen
ohne Migrationshintergrund im Beruf weit unterhalb dessen was sie
wirklich können eingesetzt und auch entlohnt werden. "Es ist gut,
dass jetzt Bewegung in der Sache ist. Die muss für ein Gesamtkonzept
genutzt werden, bei dem es nicht nur um Hochschuldiplome geht", so
Tumpel. "Wir können es uns nicht leisten, so viel Wissen ungenutzt zu
lassen. Und wir wollen auch nicht mehr zusehen, wie Tausende, die
etwas können, weit unter ihrem Qualifikationsniveau entlohnt werden.
Auch das ist eine Variante des Lohndumping, gegen die wir angehen
müssen."

Wer derzeit - ob MigrantIn oder ÖsterreicherIn - etwas kann, aber
dafür keinen in Österreich anerkannten Nachweis in der Tasche hat,
muss eine Vielzahl von Ämtern, Behörden und Bildungseinrichtungen
ansprechen. Ein Hürdenlauf, der oft lange dauert und auch deshalb oft
nicht zum Ziel führt, weil Erwachsene, die ein Einkommen erarbeiten
müssen, angesichts eines so hohen Aufwandes oft aufgeben. Die
Verfahren dauern oft sehr lange und sind mit hohen Kosten verbunden.
Oft fehlt genau das spezifische Ausbildungsangebot, das gebraucht
wird.
Deshalb muss ein rundes Gesamtkonzept zusätzlich zu den
Vorschlägen des Sozialministers und des Integrationsstaatssekretärs
folgende Elemente enthalten:

+ Es braucht eine zentrale Anlaufstelle für Nostrifikationen
(one-stop-shop)
+ Das Anerkennungsverfahren muss mit einer klar begrenzten
Verfahrensdauer schnell verlaufen. Wer anfragt, muss innerhalb einer
verbindlichen Rückmeldefrist Antwort be-kommen.
+ Für informell etwa durch Berufserfahrung erworbenes Wissen braucht
es ein System der Bewertung und Anerkennung, das einen Zugang zu
einem österreichischen Berufsabschluss ermöglicht.
+ Die Verfahrens- und Ausbildungskosten dürfen nicht unerschwinglich
hoch sein.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:[email protected]
wien.arbeiterkammer.at

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