- 29.03.2012, 11:16:57
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BZÖ-Bucher: Bundespräsident darf Stabilitätsgesetz nicht unterschreiben
Kein verfassungskonformes Zustandekommen des rot-schwarzen Belastungspaketes - BZÖ-Chef übermittelt Gutachten unserer Experten an Bundespräsidenten
Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher appelliert an
Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, das Stabilitätsgesetz nicht zu
unterzeichnen, bevor er das verfassungskonforme Zustandekommen des
Stabilitätsgesetzes einer eingehenden Überprüfung unterzogen hat.
"Die Oppositionsparteien sowie Experten sind sich einig, dass ein
nachträgliches handschriftliches Verändern eines bereits von den
Abgeordneten unterschriebenen Abänderungsantrages nicht
gesetzeskonform ist. Der Herr Bundespräsident ist als oberstes
Staatsorgan der Hüter der Verfassung und hat auf das rechtmäßige
Zustandekommen eines Gesetzes bedacht zu nehmen", betont Bucher.
Der BZÖ-Chef weist weiters darauf hin, dass die Vorgehensweise von
SPÖ und ÖVP bei der Beschlussfassung ihres Belastungspaketes
inakzeptabel sei. "Im Ausschuss wurde das Stabilitätsgesetz mit nur
wenigen Stunden Beratungen durchgepeitscht, nach dem gestrigen
Beschluss im Nationalrat und dem Beschluss im Bundesrat am kommenden
Freitag hat der Bundespräsident nur wenige Stunden Zeit zu prüfen,
damit das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann. Hier wird über die
Abgeordneten drübergefahren und der Parlamentarismus wird ad absurdum
geführt", kritisiert Bucher.
"Ich bin überzeugt, dass der Bundespräsident diese Einwände beachten
und seine Konsequenzen daraus ziehen wird", so Bucher, der
diesbezüglich ein Gutachten unserer Experten in einem persönlichen
Brief an Dr. Heinz Fischer übermitteln wird.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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