- 29.03.2012, 10:26:51
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ÖJC ruft Journalisten zur Vorsicht auf
Vorratsdatenspeicherung gefährdet investigativen Journalismus
Wien (OTS/ÖJC) - Am 1. April 2012 tritt auch in Österreich die
sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft. Dabei werden neben der
IP-Adresse eines Computers, der Namen und die Anschrift des
Besitzers, auch Standort, Gerätekennung eines Mobiltelefons, sowie
Sender und Empfänger von SMS, MMS, E-Mails und Telefondienste
inklusive der Internettelefonie (VoIP) gespeichert. Diese
Datenspeicherungen von sensiblen Berufsgruppen, wozu auch die
Journalisten gehören, dürfen nur auf richterlichen Beschluss
verwendet werden. Im Zusammenspiel mit der StPO, den
Antiterrorismusparagrafen und dem Sicherheitspolizeigesetz entsteht
hier aber für den investigativen Journalismus eine gefährliche
Mischung.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) hat in den Verhandlungen
mit dem Infrastrukturministerium im § 93 (5) TKG 2003 das
Redaktionsgeheimnis verankern können. Der Gesetzestext lautet: "Das
Redaktionsgeheimnis (§ 31 Mediengesetz) sowie sonstige, in anderen
Bundesgesetzen normierte Geheimhaltungsverpflichtungen sind nach
Maßgabe des Schutzes der geistlichen Amtsverschwiegenheit und von
Berufsgeheimnissen sowie das Verbot deren Umgehung gemäß §§ 144 und
157 Abs. 2 StPO zu beachten. Den Anbieter trifft keine entsprechende
Prüfpflicht."
Dies ist zwar ein kleiner Schutz für die Journalisten, er reicht aber
leider nicht aus. Daher fordert der ÖJC alle Kolleginnen und Kollegen
auf, ab sofort neue Strategien bei kritischen Recherchen anzuwenden.
Diese können Vier-Augen-Gespräche, die Verwendung ausländischer
Wertkartenhandys oder die klassische Briefpost sein. "Ab 1. April
eignen sich E-Mails, SMS und MMS in keinem Fall mehr für Recherchen",
warnt ÖJC-Präsident Fred Turnheim die österreichischen
Journalistinnen und Journalisten.
Besonders gefährlich ist der Graubereich, ab wann jemand
strafrechtlich relevant geworden ist. Besonders das Innen- und
Justizministerium erhoffen sich aus den Daten Rückschlüsse für
Ermittlungen ziehen können. So kommen Journalisten in das Fadenkreuz
der Behörden, obwohl sie eigentlich durch den § 93 (5) TKG 2003 und
das Mediengesetz (§ 31) geschützt sein sollten.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Journalisten Club
Fred Turnheim
Tel.: +43 664 2093910
mailto:[email protected]
www.oejc.at
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