• 28.03.2012, 15:39:23
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  • OTS0244 OTW0244

Vorratsdatenspeicherung zwingt zu neuen Strategien

Graz (OTS) - Das die Vorgaben einer EU-Richtlinie mehr oder
weniger umsetzende Gesetz für die anlasslose Speicherung von
Verbindungs- und Geodaten aus Telefonienetzen und dem Internet tritt
am 01.04.2012 in Kraft. Damit wird auch sämtliche (vertrauliche)
Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten (wer mit
wem wann und wo telefoniert, SMS oder E-Mails schickt, etc)
dokumentiert, vorbeugend erfasst und zur allfälligen Verwendung durch
die Strafverfolgung sechs Monate "auf Vorrat" gehalten.

Zwar ist von den ermittelnden Stellen das Berufsgeheimnis der
Rechtsanwälte (wie auch anderer Gruppen) grundsätzlich zu beachten,
die präventive Ausnahme einer Speicherung von Daten von
Geheimnisträgern - wenig überraschend - technisch jedoch nicht
durchführbar. Solange sich der betreffende Fall somit im
Ermittlungsstadium befindet, wird es also Ermessenssache sein, wann
ein ermittelnder Beamter oder Staatsanwalt bemerkt - oder bemerken
will - dass es sich bei den ausgewerteten Datensätzen um solche
handelt, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen
und daher nicht herangezogen werden dürfen - de facto ist somit die
elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Mandanten
nicht mehr geschützt und wird somit ein fundamentales
rechtsstaatliches Grundrecht ausgehöhlt.

Um ihre Berufs- und Schweigepflichten künftig erfüllen zu können,
werden Rechtsanwälte (und andere betroffene Berufsgruppen) in heiklen
Fällen gut beraten sein, persönliche (Vier-Augen)Gespräche zu führen,
die weitere Kommunikation auf den guten alten Briefverkehr zu
beschränken und relevante Dokumente nicht (mehr) elektronisch zu
verarbeiten bzw zu verschicken.

Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH
office@anwaltskanzlei-likar.at
Tel: 0316 / 823 723

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