- 27.03.2012, 13:20:55
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Edgar Mayer: ÖVP-Bundesräte erwirken Mitteilung an EU-Institutionen
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Der Bundesrat sieht sich als Vertretung der
Bundesländer in Österreich dazu verpflichtet, EU-Vorhaben auf ihre
regionale Verträglichkeit, die Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und
nötigenfalls im föderalen Sinne Maßnahmen zu ergreifen. Für die
ÖVP-Bundesräte - vor allem die niederösterreichischen ÖVP-Bundesräte
haben hier die Initiative ergriffen - war das bei der EU-Richtlinie
in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik der Fall,
berichtete der Vorsitzende des EU-Ausschusses des Bundesrates, Edgar
Mayer, heute, Dienstag.
Nun wurde in der heutigen Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates
eine entsprechend begründete Mitteilung beschlossen, die der
Präsident des Bundesrates an die Europäische Kommission sowie an das
Europäische Parlament und den Rat, den Ausschuss der Regionen, den
Wirtschafts- und Sozialausschuss und an COSAC bzw. IPEX weiterleiten
wird. "Damit haben sich die ÖVP-Bundesräte erfreulicherweise
durchgesetzt", so Mayer.
Die Mitteilung im Wortlaut:
"Der Bundesrat bekennt sich zur stetigen Verbesserung der
europäischen Wasserqualität und zur fortlaufenden Modernisierung des
dafür erforderlichen rechtlichen Rahmens. Der Schutz der Bevölkerung
vor gesundheitsschädlichen Stoffen im Wasser sowie der Umwelt und der
Ökosysteme vor negativen Auswirkungen durch gefährliche Abwässer hat
oberste Priorität. Mit dem gegenständlichen Vorschlag sollen
maßgebliche Änderungen bei Schadstoffgruppen (Erweiterung der Gruppen
sowie Verschärfung von Grenzwerten) vorgenommen werden.
Laut Vorschlag der Europäischen Kommission sollen 15 neue Stoffe in
die Liste der prioritären Stoffe aufgenommen, weiters soll es nach
Vorschlag der Kommission auch eine Änderung von Umweltqualitätsnormen
für sieben Stoffe geben. Hinsichtlich einiger gefährlicher,
prioritärer Stoffe ist anzumerken, dass es sich zum Teil um Stoffe
handelt, die schon seit langem verboten sind, aber dennoch in der
Umwelt immer noch nachweisbar sind. Dadurch werden gewisse, vor allem
besonders niedrig angesetzte Grenzwerte, ohne dass diese Stoffe heute
noch verwendet werden, überschritten. Ein Hinweis auf diesen Umstand
muss laut Vorschlag in den entsprechenden Prüfberichten vorgenommen
werden.
Der Bundesrat befürchtet, dass die Kosten für die Untersuchung, die
Verwaltung sowie das Monitoring der Daten massiv ansteigen werden,
nicht zuletzt auch durch die erhöhte Frequenz der Untersuchungen.
Zahlreiche zusätzliche Reinigungsmaßnahmen und Adaptierungen von
Anlagen könnten notwendig werden, um den Anforderungen des Vorschlags
überhaupt entsprechen zu können, sollte er in dieser Form beschlossen
werden.
Inwieweit dieser Mehraufwand berechtigt ist und tatsächlich auch zu
einer Verbesserung der Werte führt, ist aus heutiger Sicht mehr als
fraglich. Die Kommission sollte daher deutlich darlegen und mit
wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauern, welche Maßnahmen sie
für geeignet hält, um die entsprechenden Ziele des Vorschlags zu
erreichen und insbesondere zu belegen, dass der Aufwand nicht
unverhältnismäßig zum Output ist.
Ganz grundsätzlich wird auch auf Artikel 5 EUV verwiesen, nach dem
die Europäische Union nur tätig werden kann, sofern und soweit die
Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten
weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene
ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres
Umfangs oder ihrer Wirkung auf Unionsebene besser zu verwirklichen
sind."
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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