• 27.03.2012, 11:52:30
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Kärnten: Jede Bezirkshauptstadt muss ihr Bezirksgericht behalten

LH Dörfler: Einstimmige Resolution der Kärntner Landesregierung gegen Schließungspläne der Justizministerin beschlossen

Klagenfurt (OTS/LPD) - Nachdem Kärntner Abgeordnete des
Nationalrates vor kurzem für die Schließung der Bezirksgerichte in
Wolfsberg, Feldkirchen und Hermagor sowie für die Schließung der
zweisprachigen Gerichte in Bleiburg und Ferlach gestimmt und sich
damit vollkommen den Plänen von Justizministerin Beatrix Karl
angeschlossen haben, in Kärnten sechs Bezirksgerichte aufzulösen, hat
die Kärntner Landesregierung heute, Dienstag, einstimmig eine
Resolution für die Beibehaltung der Gerichtsstandorte beschlossen.

"Diese einstimmige Willensbildung aller Kärntner
Regierungsparteien war extrem wichtig, denn damit ist die
Standortdiskussion über die Kärntner Bezirksgerichte ein für alle Mal
beendet", zeigt sich der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler
erfreut. Damit stehen im Gegensatz zum Parlament alle
Regierungsparteien in Kärnten zu der von Dörfler eingebrachten
Resolution und Position.

In der einstimmig beschlossenen Resolution wird von der
Bundesregierung und der Ministerin gefordert, dass jede
Bezirkshauptstadt auch in Zukunft über ein eigenes Bezirksgericht
verfügen muss und dass eine Änderung in der Organisation der
zweisprachigen Gerichte nur mit Zustimmung der Volksgruppenvertreter
erfolgen kann. Das teilt der Kärntner Landeshauptmann mit.

"Sicherheit und Gerichtsbarkeit sind unverrückbare
Pflichtdienstleistungen der Republik. Und nur ein Bezirksgericht kann
entsprechende Bürgernähe bieten", stellt der Landeshauptmann klar.
Vor allem bei einer Schließung der zweisprachigen Gerichte würden die
Kosten für Bürger und Staat durch einen dann entstehenden Mehraufwand
steigen. Die Sprengel der Gerichte in Bleiburg, Ferlach und Bad
Eisenkappel seien zudem durch die im Verfassungsrang stehende Anlage
2 zum Volksgruppengesetz garantiert. "Es war ein langer Weg bis zur
Ortstafellösung. Ich werde nicht zulassen, dass das Paket irgendwo
wieder aufgeschnürt wird", so Dörfler.

In der Resolution der Landesregierung wird auch hervorgestrichen,
dass bei einer Gerichtsschließung die Bürgerinnen und Bürger durch
längere Anfahrtswege einen schlechteren Zugang zu Leistungen der
Justiz haben würden. Außerdem wird auf die daraus folgende Schwächung
und Aushöhlung der Regionen und des ländlichen Raumes hingewiesen.
Die Resolution verweist weiters auf die Gerichtsreform der
1970er-Jahre, in deren Rahmen von den damaligen 25 Bezirksgerichten
Kärntens 14 aufgelassen wurden. "Kärnten hat damit seinen Sparbeitrag
geleistet", betont Dörfler.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at

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