- 26.03.2012, 11:54:48
- /
- OTS0121 OTW0121
LH Dörfler: Kärnten sagt "nein" zu Vorratsdatenspeicherung
Kärntner Landesregierung fechtet Vorratsdatenspeicherung wegen Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof an
Klagenfurt (OTS/LPD) - Wie Landeshauptmann Gerhard Dörfler heute,
Montag, bekannt gab, wird in der morgigen Sitzung der Kärntner
Landesregierung ein Antrag auf Aufhebung der Bestimmungen über die
Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht.
"Die Vorratsdatenspeicherung, bei der Netzbetreiber und Anbieter von
Diensten verpflichtet werden, alle Verbindungsdaten im Handy- und
E-Mailverkehr für die Dauer von sechs Monaten zu speichern, greift in
unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte ein. Angefangen mit der
Achtung der Privatsphäre, dem Grundrecht auf Datenschutz, dem
Fernmelde- sowie dem Kommunikationsgeheimnis, bis hin zum Recht auf
freie Meinungsäußerung sowie der Unschuldsvermutung", erklärte
Dörfler, weshalb dieses Gesetz entsprechend angefochten wird. Ziel
ist es, die Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung als
verfassungswidrig aufzuheben.
"Diese Regelung führt dazu, dass die Daten aller Bürger in
Österreich flächendeckend und verdachtsunabhängig gespeichert werden
und damit eine quasi Rundum-Überwachung per gesetzlichem Freibrief
ermöglicht wird", so Dörfler. Er wies auch darauf hin, dass bislang
eine Telefonüberwachung nur dann zulässig war, wenn gegen eine
bestimmte Person ein bestimmter Verdacht bestand.
"Dieser Entwicklung zu einem per Gesetz unter Rundum-Überwachung
gestellten gläsernen Bürger muss dringend Einhalt geboten werden. Wir
können es nicht zulassen, dass dadurch die unbegründete
Dauerüberwachung des Bürgers möglich wird und somit der Weg in eine
Art "Überwachungsstaat" geebnet wird", so Dörfler. Zugleich gab der
Landeshauptmann zu bedenken, dass das Gesetz im Zuge seiner
Beschlussfassung im Nationalrat bereits äußerst umstritten war und
selbst Abgeordnete der Regierungsparteien einräumten, dass man sich
mit der Vorratsdatenspeicherung an der Grenze der
verfassungsrechtlichen Grundrechte bewege.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKL






