• 23.03.2012, 09:17:03
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Europäische Bürgerinitiative: Junge Europäische Föderalisten sehen sich bestätigt

Wählen mit 16 bleibt offener Knackpunkt - Gerer fordert gleiches Recht für alle Jugendlichen Europas

Wien (OTS) - Jahrzehntelang hat sich die europäische
Jugendorganisation Bund Europäischer Jugend / Junge Europäischen
Föderalisten (BEJ/JEF, www.jef.at) für eine direkte Beteiligung der
BürgerInnen an der europäischen Politik eingesetzt. Dass dieses
Anliegen nun ab 1. April mit der Möglichkeit einer Europäischen
Bürgerinitiative realisiert ist, sehen sie als einer der Erfolge
ihres Engagements an.

Ein wesentlicher Knackpunkt ist für sie allerdings noch offen -
das Wahlalter. Die Unterstützung einer Bürgerinitiative ist an das
aktive Wahlrecht gebunden. Ein Wahlrecht ab 16 gibt es ausschließlich
in Österreich, in allen anderen europäischen Staaten erst ab 18. Eine
europaweite Herabsetzung soll nun den Jugendlichen signalisieren,
dass man ihnen durchaus zutraut, sich verantwortungsvoll mit
politischen Themen und Inhalten auseinanderzusetzen.

"Österreich nimmt als einziges EU-Land mit einem Wahlalter ab 16
eine Vorreiterrolle ein. Dies hat sich bei vielen Wahlen mit relativ
gutem Turnout bei dieser Altersgruppe bestens bewährt. Warum können
16-jährige nur in Österreich eine Europäische Bürgerinitiative
unterstüzten - alle Jugendlichen in Europa müssen diese demokratische
Möglichkeit haben!" fordert daher Daniel Gerer, Bundesvorsitzender
des BEJ/JEF.

Der Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten ist
eine überparteiliche, überkonfessionelle, europäische
Jugendorganisation welche sich seit mehr als 50 Jahren für ein
friedlich vereintes, soziales und demokratisches Europa einsetzt.
(www.jef.at)

Rückfragehinweis:

Europäische Föderalistische Bewegung (EFB)
   Bund Europäischer Jugend/Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF)
   Jörg BERGER
   Tel.: +43 5 99 50, +43 699 15 95 99 00;
   [email protected]
   www.efb.at, www.jef.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BEJ

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