- 21.03.2012, 10:43:48
- /
- OTS0088 OTW0088
Kein Mitspracherecht für Privatsender bei Festsetzung des ORF-Programmentgelts
Medienbehörde KommAustria weist Antrag auf Parteistellung ab
Wien (OTS) - Das Verfahren für eine Neufestsetzung des
ORF-Programmentgelts ist gesetzlich klar geregelt und sieht neben den
Organen des ORF und der Medienbehörde KommAustria als Kontrollinstanz
keine weiteren Parteien vor. Daher kann auch eine etwaige
wirtschaftliche Betroffenheit Dritter nicht zu einer Parteistellung
im Verfahren vor der KommAustria führen.
Damit weist die Medienbehörde einen Antrag von 25 privaten Hörfunk-
und Fernsehveranstaltern ab, die zu dem derzeit anhängigen
Prüfverfahren zur Neufestsetzung des ORF-Programmentgelts einen
Antrag auf Parteistellung eingereicht hatten. Auch ist eine
Parteistellung nicht aus dem EU-Beihilfenrecht abzuleiten, da sich
die diesbezüglich von den Privatsendern vorgebrachten Bestimmungen
auf übergeordnete Verfahren vor der EU-Kommission beziehen.
"Es ist eine der Kernaufgaben der KommAustria, für einen fairen
Wettbewerb im dualen Rundfunkmarkt zu sorgen. Deshalb sind wir eine
unabhängige Behörde und haben die Aufsicht über den ORF und die
Privaten", stellt Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria,
klar. "Entspricht die Neufestsetzung des Programmentgelts nicht den
im ORF-Gesetz formulierten Auflagen, dann haben wir den
entsprechenden Beschluss des ORF-Stiftungsrates aufzuheben."
Die Frist, innerhalb derer die KommAustria den aktuellen Beschluss
des ORF-Stiftungsrates zur Neufestsetzung des ORF-Programmentgelts
aufheben kann, läuft am 22.03.2012 ab. Der Bescheid der KommAustria
zum Antrag der Privatsender auf Parteistellung ist auf den Webseiten
der RTR-GmbH veröffentlicht (http://www.rtr.at/de/m/KOA1010012005).
Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Andreas Kunigk
Tel.: +43 (0)1 58058-168
mailto:[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TCO






