• 20.03.2012, 12:12:36
  • /
  • OTS0173 OTW0173

Universitätenkonferenz begrüßt Vorverlegung der Inskriptionsfrist

Wien (OTS) - Die heute vom Ministerrat verabschiedete
Gesetzesänderung betreffend Neuregelung der Inskription wird von der
Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) begrüßt. Da mit dem
zuvor beschlossenen Gesetz das ursprüngliche Ziel der
Planungssicherheit nicht erreicht wurde, sollte mit der Vorverlegung
der Inskriptionsfrist sichergestellt sein, dass der größte Teil der
Studierenden bis Anfang September für das Wintersemester zugelassen
ist, erklärte dazu der Präsident der uniko, Rektor Heinrich
Schmidinger. Damit bleibe noch ein knapper Monat Zeit, das
Lehrangebot an unerwartete Studierendenzahlen anzupassen. Mit der
Definition der Ausnahmebestimmungen, die gemeinsam mit dem
Bundesministerium und der ÖH erarbeitet wurden, werde auch die
Tätigkeit der Studienabteilungen an den Universitäten erleichtert.

Rückfragehinweis:

Manfred Kadi
   Referent für Öffentlichkeitsarbeit
   Österreichische Universitätenkonferenz
   Floragasse 7 / 7
   1040 Wien
   Tel.: +43 (0)1 310 56 56 - 24
   Fax: +43 (0)1 310 56 56 - 22
   Email: [email protected]
   Homepage: www.uniko.ac.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | RKO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel